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"Handelsblatt" - KBA findet Abgas-Manipulation nur bei Volkswagen

Veröffentlicht am 06.04.2016, 19:51
Aktualisiert 06.04.2016, 20:00
© Reuters.  "Handelsblatt" - KBA findet Abgas-Manipulation nur bei Volkswagen
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Frankfurt, 06. Apr (Reuters) - Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei seinen Nachprüfungen von Dieselfahrzeugen einem Zeitungsbericht zufolge nur bei Volkswagen VOWG_p.DE Hinweise auf illegale Abgas-Manipulationen gefunden. Zwar hätten auch Fahrzeuge anderer Autobauer die Möglichkeit zur Abschaltung der Abgasreinigung intensiv genutzt, doch bewege sich dies im Rahmen der gesetzlichen Regeln, berichtete das "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Regierungs- und Branchenkreise. Das KBA hatte nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im vergangenen Jahr gut 50 Fahrzeugmodelle geprüft. Die jeweiligen Ergebnisse lägen den betroffenen Herstellern mit der Bitte um Stellungnahme vor. Ende April wolle das Bundesverkehrsministerium den Endbericht vorlegen samt Prüfergebnissen und Reformvorschlägen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf Koalitionskreise.

Vom Bundesverkehrsministerium war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. "Das Gesamtergebnis wird nach Abschluss der Untersuchungen veröffentlicht", zitierte die Zeitung einen Sprecher des Bundesverkehrsministeriums.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Daimler wegen falscher Werbeaussagen zum "besonders geringen Schadstoffausstoß" eines Mercedes-Diesel-Modells verklagt. "Diese Vorwürfe weisen wir entschieden zurück", sagte Daimler-Chef Dieter Zetsche am Mittwoch auf der Hauptversammlung des Konzerns in Berlin. Der Konzern werde sich mit allen rechtlichen Mitteln verteidigen. Daimler erklärte höhere Messwerte bei seinen Fahrzeugen damit, dass bei kühlen Außentemperaturen zum Motorschutz die Abgasreinigung gedrosselt wird. Nach Ansicht des Konzerns ist diese Steuerung nach den Vorschriften zur Emissionssenkung in Ausnahmen zulässig.

Nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sind Einrichtungen zum Drosseln der Abgasreinigung nur in sehr engem Rahmen gesetzlich erlaubt. Die EU-Emissionsverordnung erlaubt dies demnach nur punktuell und nicht regelmäßig oder bei Minustemperaturen nach dem Motorstart maximal 400 Sekunden lang.

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