Die Beschäftigten der defizitären Supermarktkette Kaiser's Tengelmann müssen womöglich noch bis zum nächsten Jahr um ihre Zukunft zittern. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entscheidet "voraussichtlich noch in diesem Jahr" über die Gültigkeit der Ministererlaubnis für die Übernahme durch Edeka, wie ein Sprecher am Freitag der Nachrichtenagentur AFP sagte. Tengelmann und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) halten sich weiter rechtliche Schritte gegen die Eilentscheidung des Gerichts offen, die das Geschäft vorläufig stoppte.
Gegen die von Gabriel im März erteilte Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka hatten der Konkurrent Rewe und die Handelskette Markant beim OLG Düsseldorf Beschwerde eingereicht. Das Verfahren dazu läuft seither. Dass das ausstehende Urteil das letzte Wort in dem Rechtsstreit sein wird, ist allerdings zweifelhaft.
In den nächsten Monaten ist dem Gerichtssprecher zufolge eine mündliche Verhandlung geplant. Einen genauen Zeitplan konnte er jedoch nicht nennen.
Da bis zu der OLG-Entscheidung das Geschäft theoretisch über die Bühne gebracht werden könnte, hatten Rewe und Markant per Eilantrag gefordert, die Ministererlaubnis außer Kraft zu setzen. Diesem Antrag gab das OLG Düsseldorf Mitte Juli statt.
Gegen die Entscheidung ließ der Düsseldorfer Kartellsenat keine Rechtsbeschwerde beim BGH zu. Dagegen können sowohl das Bundeswirtschaftsministerium als auch Edeka und Tengelmann eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreichen. Edeka tat dies am Donnerstag. Das Karlsruher Gericht konnte den Eingang der Beschwerde am Freitagmittag aber noch nicht bestätigen.
Eine Tengelmann-Sprecherin sagte derweil, das Unternehmen prüfe noch, ob es wie Edeka vor den BGH ziehe. Auch das Bundeswirtschaftsministerium behält sich diesen Schritt weiterhin vor. "Wir prüfen derzeit, welche Rechtsmittel eingelegt werden sollen, und werden ordnungsgemäß und fristgerecht diese Entscheidung treffen", erklärte eine Sprecherin. Die Frist endet am nächsten Freitag.
Auch das Verfahren vor dem BGH dürfte sich - wie das Hauptsacheverfahren in Düsseldorf - noch hinziehen: Denn Edeka hat nach der Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerde nun etwa einen Monat Zeit, eine Begründung dafür in Karlsruhe einzureichen. Der BGH prüft dann, ob die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das OLG in Ordnung geht oder nicht. Wenn nicht, muss es sich inhaltlich mit der Eilentscheidung der Düsseldorfer Kollegen auseinandersetzen.
Obwohl die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka derzeit auf Eis liegt, verhandelte der Marktführer am Freitag in Nordrhein-Westfalen weiter über einen Tarifvertrag für die Beschäftigten der angeschlagenen Supermarktkette. Es ist der letzte Bezirk, in dem eine Einigung noch aussteht. In Berlin und Bayern war in den vergangenen Tagen bereits ein Abschluss erzielt worden.
Die Tarifverträge sind Voraussetzung für die Ministererlaubnis von Gabriel und müssen dem Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt werden. "Derzeit sind uns noch keine Tarifverträge übermittelt worden", teilte eine Ministeriumssprecherin am Freitag mit.
Die Tengelmann-Gruppe hatte sich vor gut zwei Jahren entschieden, aus dem Supermarktgeschäft auszusteigen und die rund 450 Kaiser's-Tengelmann-Filialen an Edeka abzugeben. Angesichts der Hängepartie um die Übernahme hatte Tengelmann zwischenzeitlich auch schon mit einer Zerschlagung der Supermarktkette gedroht.