SCHÖNEFELD (dpa-AFX) - Nach dem Urteil für mehr Schallschutz am Hauptstadtflughafen prüfen die Betreiber das weitere Vorgehen. Ob sich die Flughafengesellschaft gegen die strengen Auflagen zur Wehr setzt, will sie aber erst mitteilen, wenn die schriftliche Begründung des Urteils vom 26. April vorliegt. Sprecher Ralf Kunkel verwies am Mittwoch auf eine entsprechende Erklärung vom 26. April. Nicht äußern wollte er sich zu Informationen der 'Bild'-Zeitung (Mittwoch), nach der der Flughafen gegen das Urteil vorgehen und zudem den Planfeststellungsbeschluss ändern will.
Das Oberverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Betreiber zu wenig in den Schallschutz der Anwohner investiert haben. Das Ziel des Planfeststellungsbeschlusses sei systematisch verfehlt.
Der Flughafen hatte schon im vergangenen Jahr mit einem Änderungsantrag versucht, das schwächere Schutzniveau festzuschreiben. Nach einer Eilentscheidung des Gerichts für mehr Schallschutz und Druck des brandenburgischen Landesregierung zog die staatliche Gesellschaft den Antrag aber zurück und besserte beim Schallschutz nach. Das OVG kippte im April aber auch diese Regelung./bf/DP/kja
Das Oberverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Betreiber zu wenig in den Schallschutz der Anwohner investiert haben. Das Ziel des Planfeststellungsbeschlusses sei systematisch verfehlt.
Der Flughafen hatte schon im vergangenen Jahr mit einem Änderungsantrag versucht, das schwächere Schutzniveau festzuschreiben. Nach einer Eilentscheidung des Gerichts für mehr Schallschutz und Druck des brandenburgischen Landesregierung zog die staatliche Gesellschaft den Antrag aber zurück und besserte beim Schallschutz nach. Das OVG kippte im April aber auch diese Regelung./bf/DP/kja