FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Commerzbank stehen einem Pressebericht zufolge schwierige Abfindungsverhandlungen bei der geplanten Verkleinerung des Vorstands bevor. Denn der Bund als Großaktionär will den beiden angeblich vor der Abberufung stehenden Vorständen Jochen Klösges und Ulrich Sieber höchstens zwei Jahresgehälter als 'goldenen Handschlag' zubilligen, schreibt das 'Handelsblatt' (Freitag). 'Idealerweise sollte die Summe noch darunter liegen', zitierte die Zeitung aus Aufsichtsratskreisen.
Die Manager können sich aber Experten zufolge Chancen ausrechnen, mit mehr als den beiden Jahresgehältern das Unternehmen zu verlassen. Denn ihre Abberufung gilt juristisch als heikel, da ihnen keine Pflichtverletzung im Amt vorgeworfen wird. Dass ein organisatorischer Umbau - der Grund für die geplante Verkleinerung des Vorstands - für die Abberufung reicht, bezweifeln viele Juristen. Klösges und Sieber haben bis Mai 2017 Verträge.
Der Corporate-Governance-Kodex, an dem sich die Commerzbank hält und der in die Dienstverträge ihrer Vorstände eingegangen ist, sieht im 'Normalfall' eine Obergrenze von zwei Jahresgehältern für Abfindungen vor. Das ist die Schmerzgrenze des Bundes und entspräche laut Zeitung in beiden Fällen jeweils einem Höchstbetrag von rund 2,5 Millionen Euro.
Der Aufsichtsrat der Commerzbank hatte am Mittwoch beschlossen, den Vorstand 'in absehbarer Zeit' von neun auf sieben Mitglieder zu verkleinern. Die geplante Verkleinerung des Vorstands sei eine Konsequenz aus dem eingeleiteten Sparprogramm. Konkrete Personalentscheidungen wurden aber verschoben, um eine einvernehmliche Lösung mit den betroffenen Vorständen zu finden. Dass es sich bei den zur Dispositionen stehenden Managern um Klösges und Sieber handelt, gilt als offenes Geheimnis. Die Bank kommentiert die Namen aber nicht./enl/jha/stk
Die Manager können sich aber Experten zufolge Chancen ausrechnen, mit mehr als den beiden Jahresgehältern das Unternehmen zu verlassen. Denn ihre Abberufung gilt juristisch als heikel, da ihnen keine Pflichtverletzung im Amt vorgeworfen wird. Dass ein organisatorischer Umbau - der Grund für die geplante Verkleinerung des Vorstands - für die Abberufung reicht, bezweifeln viele Juristen. Klösges und Sieber haben bis Mai 2017 Verträge.
Der Corporate-Governance-Kodex, an dem sich die Commerzbank hält und der in die Dienstverträge ihrer Vorstände eingegangen ist, sieht im 'Normalfall' eine Obergrenze von zwei Jahresgehältern für Abfindungen vor. Das ist die Schmerzgrenze des Bundes und entspräche laut Zeitung in beiden Fällen jeweils einem Höchstbetrag von rund 2,5 Millionen Euro.
Der Aufsichtsrat der Commerzbank hatte am Mittwoch beschlossen, den Vorstand 'in absehbarer Zeit' von neun auf sieben Mitglieder zu verkleinern. Die geplante Verkleinerung des Vorstands sei eine Konsequenz aus dem eingeleiteten Sparprogramm. Konkrete Personalentscheidungen wurden aber verschoben, um eine einvernehmliche Lösung mit den betroffenen Vorständen zu finden. Dass es sich bei den zur Dispositionen stehenden Managern um Klösges und Sieber handelt, gilt als offenes Geheimnis. Die Bank kommentiert die Namen aber nicht./enl/jha/stk