📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

Hendricks bringt Strafabgabe für Kauf von Spritfressern ins Gespräch

Veröffentlicht am 14.02.2016, 10:33
© Reuters.  Hendricks bringt Strafabgabe für Kauf von Spritfressern ins Gespräch

BERLIN (dpa-AFX) - In der Debatte um Kaufanreize für Elektroautos bringt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) eine Strafabgabe für den Kauf spritfressender Fahrzeuge ins Gespräch. Bei einem CO2-Ausstoß von 95 Gramm pro Kilometer wäre demnach ein einmaliger "Umweltbeitrag" von 50 Euro zu zahlen, bei über 200 Gramm "könnten 1000 Euro fällig werden", sagte Hendricks dem Nachrichten-Magazin "Spiegel". Die Einnahmen sollen zur Finanzierung von Kaufprämien für Elektroautos dienen. Als Alternative schlug sie eine Anhebung der Dieselsteuer vor. "Derzeit zahlen Dieselfahrer insgesamt deutlich weniger Steuern als Benzinfahrer, auch wenn man die höhere Kfz-Steuer einrechnet", sagte Hendricks. Da sei noch "genügend Spielraum" für eine Gegenfinanzierung der Elektroauto-Kaufprämie.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.