MÜNSTER (dpa-AFX) - Der Bund hat nach einem jahrelang schwelenden Streit Rechtssicherheit bei der Lkw-Maut auf Autobahnen. Bei einem Termin vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erklärten am Mittwoch alle Beteiligten die Auseinandersetzung für erledigt, wie ein Sprecher mitteilte. Das Gericht habe in den Beratungen auf ein erst im Juli in Kraft getretenes Mautgesetz verwiesen. Die strittigen Mauthöhen waren zuvor nur durch Verordnungen geregelt. Dies hatte ein Kieler Spediteur angezweifelt und seit 2005 gegen den Bund geklagt. Zwischenzeitlich hatten daraufhin mehrere tausend Spediteure Rückzahlungsforderungen in Milliardenhöhe beim Bund angemeldet.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte: 'Wir begrüßen, dass jetzt Rechtssicherheit besteht.' Die LKW-Maut mit jährlichen Einnahmen von rund 4,5 Milliarden Euro sei 'ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung unserer Straßeninfrastruktur'.
Der Fall war zweimal vom OVG entschieden und beide Male vom Bundesverwaltungsgericht an die Richter in Münster zurückverwiesen worden. Am Mittwoch erklärten sowohl der Kläger als auch der Bund, kein Interesse mehr an der Fortführung des Streits zu haben. 'Das Verfahren ist damit ohne weitere Sachentscheidung beendet', teilte das Gericht mit (Az.: 9 A 2054/07).
Im Oktober vergangenen Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht die Bundesrepublik verurteilt, dem Fuhrunternehmer eine 2005 gezahlte Maut von 22,41 Euro zu erstatten. Zur Begründung hieß es damals, eine wirksame Rechtsgrundlage für die Mauterhebung fehle. Die Bundesregierung habe in der maßgeblichen Verordnung die Höhe der Maut nicht sachgerecht geregelt, die pro gefahrenem Kilometer zu zahlen ist.
Der Bund hatte daraufhin eine Revision erstritten. Der Bundestag beschloss zudem im Mai ein Gesetz, in dem die bisher per Verordnung festgelegten Mautsätze bestätigt wurden - und zwar rückwirkend bis 2003, dem Jahr, als die Verordnung in Kraft getreten war. Das Gesetz trat Ende Juli in Kraft.
Das OVG könne Verordnungen kippen, nicht aber Gesetze, sagte ein Gerichtssprecher. Hätten die Richter in Münster Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes gehabt, wäre das Bundesverfassungsgericht ins Spiel gekommen./mb/DP/he
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte: 'Wir begrüßen, dass jetzt Rechtssicherheit besteht.' Die LKW-Maut mit jährlichen Einnahmen von rund 4,5 Milliarden Euro sei 'ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung unserer Straßeninfrastruktur'.
Der Fall war zweimal vom OVG entschieden und beide Male vom Bundesverwaltungsgericht an die Richter in Münster zurückverwiesen worden. Am Mittwoch erklärten sowohl der Kläger als auch der Bund, kein Interesse mehr an der Fortführung des Streits zu haben. 'Das Verfahren ist damit ohne weitere Sachentscheidung beendet', teilte das Gericht mit (Az.: 9 A 2054/07).
Im Oktober vergangenen Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht die Bundesrepublik verurteilt, dem Fuhrunternehmer eine 2005 gezahlte Maut von 22,41 Euro zu erstatten. Zur Begründung hieß es damals, eine wirksame Rechtsgrundlage für die Mauterhebung fehle. Die Bundesregierung habe in der maßgeblichen Verordnung die Höhe der Maut nicht sachgerecht geregelt, die pro gefahrenem Kilometer zu zahlen ist.
Der Bund hatte daraufhin eine Revision erstritten. Der Bundestag beschloss zudem im Mai ein Gesetz, in dem die bisher per Verordnung festgelegten Mautsätze bestätigt wurden - und zwar rückwirkend bis 2003, dem Jahr, als die Verordnung in Kraft getreten war. Das Gesetz trat Ende Juli in Kraft.
Das OVG könne Verordnungen kippen, nicht aber Gesetze, sagte ein Gerichtssprecher. Hätten die Richter in Münster Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes gehabt, wäre das Bundesverfassungsgericht ins Spiel gekommen./mb/DP/he