BERLIN (dpa-AFX) - Angesichts von Kritik an hohen Managergehältern hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Verschärfung des Aktienrechts beschlossen. Aktionäre sollen damit künftig mehr Kontrollrechte über Bezüge des Vorstands bekommen. Demnach soll die Hauptversammlung börsennotierter Firmen einmal jährlich über die komplette Vergütung des Vorstands entscheiden und nicht mehr wie bisher der Aufsichtsrat. Dabei sollen auch Höchstgrenzen bekannt sein, wie viel ein Topmanager maximal erreichen kann. Eine gesetzliche Obergrenze soll es aber nicht geben. Der Bundestag muss den Plänen der Regierungskoalition aus Union und FDP noch zustimmen./tb/DP/stk