Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Karlsruhe weist Eilanträge gegen Wiederaufnahme von EZB-Anleihekäufen ab

Veröffentlicht am 31.10.2019, 16:35
© Reuters.  Karlsruhe weist Eilanträge gegen Wiederaufnahme von EZB-Anleihekäufen ab

Karlsruhe, 31. Okt (Reuters) - Die neuen Käufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) können planmäßig zum 1. November beginnen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag einen Eilantrag ab, mit denen der Deutschen Bundesbank die Beteiligung an den Anleihekäufen untersagt werden sollte. Der Zweite Senat erklärte den Antrag für unzulässig, denn damit würde die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen. "Unzulässig ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung regelmäßig dann, wenn es dem Antragsteller nur um eine eilige Entscheidung über die im Hauptsacheverfahren angegriffene Maßnahme geht", heißt es zur Begründung.

Die Klägergruppe um den Wirtschaftsprofessor Johann Heinrich von Stein hat bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Quantitative-Easing-Programm (QE) erhoben, über die der Zweite Senat Ende Juli 2019 zwei Tage lang verhandelt hatte. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache steht kurz bevor", heißt es jetzt in der Entscheidung des Gerichts. Es drohe für die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestages kein schwerwiegender Nachteil, wenn es jetzt zeitweise zu einer Wiederaufnahme des Programms komme.

Die EZB hatte im September beschlossen, ab 1. November wieder für monatlich 20 Milliarden Euro Staatsanleihen und andere Papiere zu erwerben. Sie hatte bis Ende 2018 bereits Titel im Volumen von 2,6 Billionen Euro erworben. Danach wurden die Käufe gestoppt und nur noch auslaufende Anleihen ersetzt. (AZ: 2 BvR 980/16)

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.