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Kein Verfahren gegen Novartis wegen Verdachts auf Trump-Bestechung

Veröffentlicht am 06.06.2018, 15:07
Aktualisiert 06.06.2018, 16:01
© Reuters.  Kein Verfahren gegen Novartis wegen Verdachts auf Trump-Bestechung
NOVN
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Bern (awp/sda) - Die Bundesanwaltschaft (BA) verzichtet auf ein Strafverfahren gegen den Pharmakonzern Novartis (SIX:NOVN) wegen Verdachts auf Bestechung des US-Präsidenten Donald Trump und dessen Anwalt Michael Cohen. Es liege kein hinreichender Tatverdacht vor, teilte die BA am Mittwoch mit.

Novartis hatte Anfang Mai zugegeben, im Februar 2017 einen einjährigen Vertrag mit Essential Consultants, der Firma von Trumps Privatanwalt Michael Cohen, in der Höhe von über 1,2 Millionen Dollar abgeschlossen zu haben. Über das gleiche Konto waren auch die Stillschweigevereinbarungs-Zahlungen an die Porno-Darstellerin Stormy Daniels geflossen.

Das Büro des US-Sonderermittlers Robert Mueller hatte Novartis deswegen im November letzten Jahres kontaktiert. In der Folge musste Novartis-Chefjurist Felix Ehrat von seinem Amt zurücktreten.

Bei der BA ging eine Strafanzeige wegen Zahlung in die USA ein. Diese entschied nun, kein Strafverfahren zu eröffnen, weil es keine Hinweise auf eine Verbindung der Zahlungen an Trumps Anwalt mit einer Amtshandlung des US-Präsidenten gebe.

Auch in Bezug auf den Vorwurf der Bestechung Privater bestehe kein ausreichender Tatverdacht. Denn die Zahlungen könnten nicht in Verbindung mit einer pflichtwidrigen Handlung des Empfängers gebracht werden. Ausserdem gebe es im Schweizer Recht den Tatbestand der missbräuchlichen Einflussnahmen nicht.

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Ein Beitrag von awp Finanznachrichten

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