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Keine Einigung bei Windenergie bei Bund-Länder-Gipfel erwartet

Veröffentlicht am 12.03.2020, 11:19
Aktualisiert 12.03.2020, 11:21
© Reuters.  Keine Einigung bei Windenergie bei Bund-Länder-Gipfel erwartet

Berlin, 12. Mrz (Reuters) - Nach dem Scheitern der Koalitionsgespräche zu Abstandsregeln für neue Windräder wird auch beim Bund-Länder-Spitzentreffen keine Einigung mehr erwartet. In der neuen "Beschlussvorlage Energie", die Reuters am Donnerstag vorlag, wird das Thema ausgeklammert. Der Koalitionsausschuss hatte sich auf einen Mindestabstand für neue Windräder von 1000 Meter verständigt. Offen blieb, von welcher Siedlungsgröße dies gemessen werden sollte. Windenergie an Land bildet bisher das Rückgrat der Energiewende. Zuletzt war der Ausbau eingebrochen und in der Branche wurden Tausende Arbeitsplätze gestrichen. Grund ist ein Mangel an Flächen und Widerstand von Bürgerinitiativen. Mit den Abstandsregeln sollte mehr Akzeptanz geschaffen und der Ausbau wieder in Schwung gebracht werden. Ziel war eine endgültige Einigung beim Bund-Länder Treffen im Kanzleramt an diesem Donnerstag.

Folgen hat das Scheitern auch für die Solarbranche: Gesetzlich ist derzeit festgelegt, dass der Ausbau nur bis zu einer Gesamtkapazität von 52 Gigawatt gefördert werden darf. Dieser Deckel ist praktisch erreicht und sollte aufgehoben werden, da Solarenergie inzwischen teils günstiger als Windenergie ist. Die Union hatte aber zur Bedingung gemacht, dass es eine Gesamteinigung bei Wind und Solar gibt.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte zuletzt Vorschläge auch aus der SPD aufgenommen, wonach den Ländern mehr Spielraum bei den Abstandsregeln gegeben werde sollte. Im Gegenzug sollten diese sich untereinander auf Ausbauziele für erneuerbare Energien verständigen. So sollte letztlich das deutsche Ziel eines Anteils von 65 Prozent von erneuerbarem Strom am Verbrauch 2030 erreicht wird. Die Union besteht aber weiter auf einem Bundesgesetz, das 1000 Meter Abstand von einer definierten Bebauung festlegt. Die Länder sollen davon nur in begründeten Fällen abweichen.

Das 65-Prozent-Ziel ist Basis für die Klimagesetze und vor allem für den beschlossen Ausstieg aus der Kohleverstromung.

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