BERLIN (dpa-AFX) - Der Bau von Kindertagesstätten soll erleichtert werden - für Spielhallen und riesige Tiermastanlagen gelten indes künftig höhere Hürden. Eine vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Baurechtsreform ließ der Bundesrat am Freitag passieren. In reinen Wohngebieten sind Kitas demnach künftig generell zulässig, wenn sie nicht zu groß sind. Die Ansiedlung von Spielhallen sollen Kommunen stärker steuern können. Riesenställe etwa ab 15.000 Hennen fallen nicht mehr unter eine begünstigende Sonderklausel für Agrarbauten. Gemeinden können Hauseigentümer an Abrisskosten beteiligen, wenn sie baufällige Gebäude über längere Zeit nicht von sich aus beseitigen./sam/DP/jha