Frankfurt, 20. Jan (Reuters) - Das Musterverfahren gegen Daimler DAIGn.DE im Zusammenhang mit dem Rücktritt des früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp wird am 3. Februar erneut vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verhandelt. Das Gericht muss auf die Klagen von Anlegern hin prüfen, ob der Autobauer schon vor der offiziellen Bekanntgabe von Schrempps Rücktritt Ende Juli 2005 über entsprechende interne Gespräche die Öffentlichkeit hätte informieren müssen, wie das OLG am Mittwoch mitteilte. Zu klären ist auch, ob Daimler von der Veröffentlichungspflicht zum Schutz berechtigter Interessen befreit war und wie sich der Schaden der Anleger berechnen würde.
Kleinaktionäre fordern von Daimler Schadensersatz in Millionenhöhe für entgangene Kursgewinne, weil Schrempp bereits am 17. Mai 2005 mit dem damaligen Daimler-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper über sein Ausscheiden gesprochen habe, dies aber erst am 28. Juli 2005 nach einem Beschluss des Aufsichtsrats bekannt gegeben wurde. Die Aktionäre hatten noch vor Ankündigung des Wechsels an der Konzernspitze Daimler-Aktien verkauft und dann nicht vom anschließenden Kursfeuerwerk profitiert.
Das Stuttgarter OLG hatte die ursprünglichen Klagen zurückgewiesen, weil eine veröffentlichungspflichtige Information über Schrempps Ausscheiden erst mit dem Beschluss im Aufsichtsrat vorgelegen habe. Der Europäische Gerichtshof war jedoch der Auffassung, dass börsennotierte Unternehmen die Finanzmärkte auch über Zwischenschritte auf dem Weg zu einer Entscheidung informieren müssen. Der Bundesgerichtshof folgte im Juni 2013 dieser Vorgabe.
Der 71-jährige Schrempp war von 1995 bis 2005 Vorstandschef des Stuttgarter Konzerns. Unter seiner Führung übernahm Daimler 1998 den US-Autobauer Chrysler, den Schrempps Nachfolger und amtierender Vorstandschef Dieter Zetsche 2007 wieder verkaufte. (Reporterin: Ilona Wissenbach; Redigiert von: Patricia Uhlig; Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1312 oder 030-2888 5168.)