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Koalition einigt sich auf Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen

Veröffentlicht am 20.11.2020, 19:50
© Reuters.

Berlin, 20. Nov (Reuters) - Die große Koalition hat sich auf eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeteiligung von Frauen in Unternehmensvorständen geeinigt. Justiz- und Familienministerium sowie Unionsvertreterinnen teilten am Freitagabend mit, dass erstmals Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen gemacht werden. Bei mehr als drei Mitgliedern muss danach künftig ein Mitglied eine Frau sein. Allerdings beschloss die Arbeitsgruppe der Koalition damit keine feste Frauenquote - denn auch in einem größeren Vorstand kann es theoretisch bei einer Frau bleiben. In der kommenden Woche sollen die Koalitionsspitzen die Einigung absegnen. Danach soll es nach Angaben des Familienministeriums die Ressortabstimmung sowie eine Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet werden. Ein Kabinettsbeschluss ist im Dezember geplant.

Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wurde eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und ebenfalls eine Mindestbeteiligung in Vorständen vereinbart. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit soll ebenfalls eine Mindestbeteiligung eingeführt werden. "Hier gilt künftig: ab zwei Vorständen eine Frau", sagte CDU/CSU-Fraktionsvize Nadine Schön. "Das ist ein großer Schritt für mehr Diversität." Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sprach von einem "historischen Durchbruch".

"Manches dauert viel zu lange, aber endlich haben wir im Quoten-Streit mit der Union was erreicht", twitterte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). Auch die CSU hatte sich zuletzt für eine Frauenquote starkgemacht und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Einlenken angedeutet. Kanzlerin Angela Merkel hatte ebenfalls kritisiert, dass zu viele Unternehmen keine Anstrengungen machten, Frauen in ihre Führungsspitze aufzunehmen.

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