(Im letzten Satz wurde berichtigt, dass die Vorstände nur anteilig weniger Geld bekämen, falls der Aktienkurs im Jahr 2019 unter dem Wert von 125 Prozent läge. Unterhalb dieser Schwelle droht also kein Ausfall, sondern lediglich ein Abschrumpfen. Zudem wurde ergänzt, dass eine Deckelung bei 200 Prozent liegt.)
WOLFSBURG (dpa-AFX) - Der Vorstand des VW (XETRA:VOW3)-Konzerns stellt seinen Anspruch auf Bonuszahlungen nur in Teilen zurück und muss keinen endgültigen Verzicht in Kauf nehmen. Zwar behalte der Konzern etwa 30 Prozent der variablen Vergütung der Vorstände ein. Das Geld werde aber in Aktien umgewandelt und geparkt, erklärte der VW-Aufsichtsrat und niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Freitag in Wolfsburg. Nach Ablauf von drei Jahren werde geprüft, wie sich der Aktienkurs entwickelt hat. Liege der um ein Viertel über dem jüngsten Niveau, werde das Geld ausbezahlt, liege er darüber, gebe es sogar entsprechend mehr Geld zurück. Falls der Kurs unter der Schwelle von 125 Prozent liege, bekämen die betroffenen Vorstände prozentual entsprechend weniger. Zudem greift am oberen Ende der Fahnenstange eine Deckelung bei 200 Prozent.