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Länder-Spielbanken fordern schärfere Auflagen für Spielhallen

Veröffentlicht am 01.05.2013, 07:05
Aktualisiert 01.05.2013, 07:08
BERLIN (dpa-AFX) - Die geplanten Auflagen für Spielhallen sorgen für Streit zwischen privaten Anbietern und staatlichen Spielbanken. Während Betreiber und Hersteller von Automaten vor zu starken Eingriffen warnen, mahnen Spielbanken mit Staats-Lizenz gleiche Wettbewerbsbedingungen an. 'Die Pläne von Wirtschaftsminister Philipp Rösler für eine neue Spielverordnung gehen nicht weit genug', kritisierte der Vorsitzende des Spielbankenverbandes (DSbV), Otto Wulferding. Es könne nicht sein, dass Spielhallen immer mehr in den Glücksspielbereich 'hineinwabern'. Regulierung müsse auch im gewerblichen Spielebereich stärker greifen.

Offiziell betreiben gewerbliche Spielhallen laut Wulferding harmloses Unterhaltungsspiel, das nur eine Gewerbeanmeldung erfordere: 'Es sind aber de facto Anbieter harter Glücksspiele.' Deren Spielautomaten würden sich optisch überhaupt nicht mehr unterscheiden von Casinogeräten, aber nicht den starken Auflagen unterliegen wie staatliche Anbieter, sagte der Geschäftsführer der Baden-Württembergischen Spielbanken: 'Es geht um die Rückführung der Angebote auf ein reines Unterhaltungsangebot.' Dynamik und Gefährlichkeit müssten herausgenommen werden sowie das Potenzial, entsprechende Ergebnisse zu erwirtschaften.

Die Automaten-Lobby und die staatlichen Anbieter mit ihren Spielbanken, Lotto und Sportwetten (Oddset) liegen seit Jahren im Streit über Wettbewerbsregeln. Beide Seiten werfen sich gegenseitig ungenügende Kontrollen vor und klagen über ein Regulierungsgefälle. Im Juli 2012 trat der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Er garantiert Ländern das staatliche Lottomonopol. Der Markt für Sportwetten musste aber für Private geöffnet werden. Mit der neuen Spielverordnung sollen Auflagen für Automaten verschärft werden. Ende 2012 gab es etwa 240 000 Geldspielgeräte, davon 70 000 Automaten in Gaststätten und 170 000 in Spielhallen.

Staatlich konzessionierte Spielbanken unterliegen laut Wulferding dem Glücksspielstaatsvertrag und zusätzlich den Spielbankengesetzen der Länder. Gewerbliche Spielhallen und Spielautomaten dagegen nur dem Gewerberecht. Erst seit Juli 2012 hätten die Länder einige ordnungsrechtliche Vorgaben für Spielhallen eingeführt. Diese träten allerdings erst 2017 in Kraft.

'Spielhallen sollen keine Glücksspielanbieter sein', sagte Wulferding. Sie seien geregelt wie Unterhaltungsspiele-Anbieter. Im Zuge der Spielverordnungs-Novelle 2006 seien durch neue Technik aus den Geräten Glücksspielautomaten gemacht worden. Der Umsatz habe sich auf 4,5 Milliarden Euro verdoppelt. Spielbanken dagegen kämen insgesamt auf ein 'Brutto-Spielergebnis' - der nach Gewinn-Ausschüttung verbleibende Gewinn - von 550 Millionen Euro. 'Eine Steigerung der Umsätze ist gar nicht das primäre Ziel', sagte Wulferding zum Vorwurf, die Länder wollten zum Schutz ihrer Glücksspielanbieter private Konkurrenten vom Markt drängen.

Die vom DSbV repräsentierten zehn staatlich konzessionierten Spielbank-Unternehmen mit öffentlich-rechtlichen Trägern hätten vielmehr einen 'Kanalisierungsauftrag': 'Wenn man dies ernst nimmt und den Leuten ein legales Spiel anbietet, dann darf es natürlich nicht zu Wildwuchs in anderen Bereichen kommen.' Wulferding verwies auf lange Konzessionsverfahren, scharfe Zutrittskontrollen und Sperrsysteme bei Spielbanken. Es gebe eine klar begrenzte Zahl von Spielbanken mit staatlicher Konzession - derzeit 72 Standorte von privaten und öffentlich-rechtlichen Trägern. Dem stünden aber 8000 Spielhallen gegenüber, für die Gewerbefreiheit sowie ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Konzession gelte./sl/DP/fbr

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