BONN (dpa-AFX) - Das Bonner Landgericht verkündet an diesem Mittwoch seine Entscheidung über eine Schadenersatzklage des Energiekonzerns EnBW (ETR:EBK) (XETRA:EBKG) wegen des schnellen Atomausstiegs. Ob das Unternehmen mit seiner Forderung nach Entschädigung in Höhe von 261 Millionen Euro für die Zwangsabschaltung seiner beiden Atomkraftwerke zum Zuge kommen wird, gilt als sehr fraglich. In einer mündlichen Verhandlung hatte die Zivilkammer des Gerichts durchblicken lassen, dass die Erfolgsaussichten nicht günstig seien. EnBW habe gegen die Abschaltungsanordnung in der Folge der Reaktorkatastrophe von Fukushima für seine Atomkraftwerke im März 2011 keine Klage eingereicht.
Der Versorger hält die Anweisung zur Abschaltung für rechtswidrig. Das Unternehmen hätte gar keine Chance gehabt, innerhalb der drei Monate des Moratoriums juristisch eine Rücknahme der Anweisung zu erreichen, argumentieren die EnBW-Anwälte. Der Prozess ist Teil ein Werelle von Klagen aus der Energiewirtschaft. Ende 2015 hatte RWE (XETRA:RWEG) bereits ein ähnliches Verfahren angestrengt. Der Prozess läuft noch. Eon (ETR:EOAN), RWE und Vattenfall klagen darüber hinaus noch grundsätzlich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Atomausstieg.