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Mangelhafter PKW: BGH prüft Käufer-Ansprüche

Veröffentlicht am 25.03.2015, 12:26
© Reuters.  Mangelhafter PKW: BGH prüft Käufer-Ansprüche
BMWG
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ob der Käufer eines mangelhaften Neuwagens ohne Bedingungen sein Geld zurück bekommt, prüft seit Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH). Im konkreten Fall war der Wagen vor der Rückgabe an den Verkäufer weitgehend ausgebrannt. Das Gericht will sein Urteil am frühen Mittwochnachmittag bekanntgeben.

Der Käufer hatte den BMW (XETRA:BMWG) 2009 gekauft und wollte ihn später wegen verschiedener technischer Fehler zurückgeben. Die Firma beseitigte zwar einen Teil der Mängel, den gesamten Vertrag wollte das Unternehmen jedoch nicht rückgängig machen. Im August 2012 kam es zu dem Brand - da befand sich der Wagen noch beim Käufer und späteren Kläger. Der BGH muss nun klären, welche Ansprüche dieser nun gegen die BMW-Niederlassung in Mannheim hat. Der Kläger will sein Geld sofort zurück haben. Das Oberlandesgericht(OLG) Karlsruhe sprach ihm zwar rund 38 000 Euro zu - das sind der Kaufpreis abzüglich einer Summe für die jahrelange Nutzung des Wagens. Das OLG knüpfte die Auszahlung des Geldes aber an eine Bedingung, die der Käufer nicht beeinflussen kann. Denn er soll die Ansprüche, die er an seine Kaskoversicherung wegen des Brandes hat, dafür an BMW abtreten. Das will die Versicherung aber nicht.

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