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Millionenklage gegen RWE: Urteil über Zulässigkeit im März

Veröffentlicht am 12.02.2015, 17:36
Aktualisiert 12.02.2015, 17:39
Millionenklage gegen RWE: Urteil über Zulässigkeit im März
RWEG
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ESSEN (dpa-AFX) - Nach dem geplatzten gemeinsamen Kauf des russischen Stromversorgers TGK-2 durch RWE (XETRA:RWEG) und den russischen Sintez-Konzern treten die Ex-Partner jetzt vor Gericht gegeneinander an. Das russische Unternehmen des Oligarchen Leonid Lebedew verlangt von RWE Schadensersatz, weil sich die Essener 2008 kurzfristig aus dem Geschäft zurückgezogen hatten. Strittig ist allerdings, ob die millionenschwere Klage vor dem Essener Landgericht überhaupt zulässig ist. Ein Schiedsgericht in London hat bereits zugunsten von RWE entschieden, dass damals gar kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen war. Das Landgericht will am 24. März verkünden, ob der Prozess fortgesetzt wird.

Verhandlungspartner für RWE war der damalige Vorstandschef Jürgen Großmann, gegen den persönlich ebenfalls eine Schadenersatzklage vorliegt. Sintez-Anwalt Josef Nachmann sagte dazu im Prozess: "Das hat Herrn Lebedew an den Rand des Ruins getrieben.

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