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Netzagentur beklagt Milliarden-Zusatzwünsche beim Netzausbau

Veröffentlicht am 01.07.2016, 05:21
Aktualisiert 01.07.2016, 05:25
© Reuters.  Netzagentur beklagt Milliarden-Zusatzwünsche beim Netzausbau

BONN (dpa-AFX) - Im parlamentarischen Verfahren zur Finanzierung des Gas- und Stromnetzausbaus beklagt die Bundesnetzagentur milliardenschwere Zusatzwünsche der Länder auf Kosten der Verbraucher. Wenn die laufende Reform der sogenannten Anreizregulierungsverordnung gemäß den Wünschen des Bundesrates verändert würde, drohten Mehrkosten von 3,5 Milliarden Euro bis 2028, sagte der Leiter der Energieabteilung in der Behörde, Achim Zerres, der Deutschen Presse-Agentur. Dies wären reine Zusatzgewinne der Energieversorger auf Kosten der Haushalte und Unternehmen, die sich fachlich nicht rechtfertigen ließen. Dann wäre es möglicherweise besser, auf die Reform ganz zu verzichten und die Verordnung zu belassen wie sie jetzt ist, sagte Zerres.

Bau und Betrieb der Netze kosten die Verbraucher nach Branchenschätzungen derzeit pro Jahr etwa 18 Milliarden Euro beim Strom und rund 5,5 Milliarden beim Gas. Da es bei den Leitungsnetzen keinen natürlichen Wettbewerb gibt, werden die Erlöse der Versorger staatlich reguliert. Die Verbraucher zahlen über die Netzentgelte, die seit Jahren steigen und bereits mehr als ein Fünftel des Strompreises ausmachen. Bei den Regulierungsvorgaben hatten die Länder auf eine Reform gedrungen, um ein besseres Klima für Neuinvestitionen zu schaffen und so die Energiewende voranzutreiben. Der Anfang Juni im Bundeskabinett verabschiedete Verordnungsentwurf kommt einigen Wünschen entgegen. Vor allem sollen Investitionen der Netzbetreiber danach sofort und nicht wie bisher erst nach Jahren berücksichtigt werden. Im Bundesrat hatten die Länder aber weitere Erleichterungen gefordert. Unter anderem dringen sie darauf, dass die Unternehmen bereits finanzierte Anlagen bei der Berechnung der Netzentgelte weiter ansetzen dürfen. Außerdem sollten Vorgaben an die Netzbetreiber zur regelmäßigen Steigerung der Effizienz begrenzt werden. Voraussichtlich am 8. Juli wird die Verordnung im Bundesrat in einer Plenarsitzung diskutiert.

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