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Netzagentur verfügt Sendestopp für Werbebrief der Post

Veröffentlicht am 26.07.2016, 17:18
© Reuters. The logo of German mail carrier Deutsche Post is seen next to a red traffic light during a demonstration Munich

Düsseldorf (Reuters) - Die Bundesnetzagentur geht gegen die Deutsche Post (DE:DPWGn) vor.

© Reuters. The logo of German mail carrier Deutsche Post is seen next to a red traffic light during a demonstration Munich

Die Regulierungsbehörde untersagte dem Bonner Konzern am Dienstag, "Impulspost" genannte Werbebriefe weiter "zu unzulässigen Bedingungen zu befördern und anzubieten". Zugleich erklärte die Behörde die von der Post geforderten Entgelte für das Produkt für unwirksam. "Die Post ist unserer Aufforderung nicht nachgekommen, das Produkt so anzupassen, dass die Wettbewerbschancen anderer Anbieter nicht beeinträchtigt werden", begründete der Vizepräsident des Regulierers, Peter Franke, die Entscheidung am Dienstag. Verstoße die Post gegen diese, könne dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden - dann wird ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro fällig. Die Post kündigte rechtliche Schritte an. "Weder liegt aus unserer Sicht eine Kostenunterdeckung vor noch hat die Behörde nach unserer Auffassung eine korrekte Betrachtung des relevanten Marktes vorgenommen", sagte ein Sprecher.

Die Bundesnetzagentur hatte Kampfpreise der Post ins Visier genommen, die der Konzern Firmen anbietet, die Neukunden mit Werbebriefen für sich gewinnen wollen. Für dieses "Impulspost" genannte Produkt wollte die Post je nach Gewicht Entgelte von 14 oder 24 Cent verlangen - der Bundesnetzagentur zufolge liegt dies zum Teil mehr als die Hälfte unter den Preisen für vergleichbare Werbebriefe. "Gerade auf dem wettbewerbsschwachen Briefmarkt ist es nicht zu rechtfertigen, dass alternativen Postdienstleistern durch Dumpingpreise Kunden entzogen werden", hatte die Behörde in der Vergangenheit kritisiert.

Die Post hatte die "Impulspost" bereits in Pilotprojekten getestet, ab dem Jahr 2017 sollte das Produkt breit angeboten werden. Um die nun verfügte Untersagung überwachen zu können, hat die Bundesnetzagentur die Post aufgefordert, ihr die Kunden und den Umfang weiterer geplanter Aussendungen mitzuteilen, hieß es weiter. Erteile die Post darüber nicht bis zum 2. August Auskunft, drohe ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 250.000 Euro.

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