FRANKFURT (dpa-AFX) - Erneut muss sich ein Gericht mit der Frage beschäftigen, ob die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) für Streikfolgen im Luftverkehr haften muss. Das Hessische Landesarbeitsgericht verhandelt heute (Donnerstag/10.30) in zweiter Instanz eine gemeinsame Klage der Fluggesellschaften Lufthansa , Air Berlin, Tuifly und Germanwings. Sie verlangen von der GdF wegen ausgefallener oder verspäteter Flüge rund 32 500 Euro Schadensersatz.
Die Gewerkschaft hatte die Towerlotsen des Stuttgarter Flughafens für den 6. April 2009 zu einem Unterstützungsstreik für die Kollegen vom Vorfeld aufgerufen. In sechs Stunden fielen damals 31 Flüge aus.
Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg wie auch in Frankfurt hatten den Streik als legal eingestuft. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt im März 2012 die Klage abgewiesen, weil sich der Streik gegen die Flugsicherung, nicht aber gegen die Airlines gerichtet habe und diese daher unbeteiligte Dritte seien. Auch mit Klagen nach weiteren, teils nur angedrohten Streiks der GdF blieben Lufthansa und andere Fluggesellschaften bislang erfolglos./ceb/DP/zb
Die Gewerkschaft hatte die Towerlotsen des Stuttgarter Flughafens für den 6. April 2009 zu einem Unterstützungsstreik für die Kollegen vom Vorfeld aufgerufen. In sechs Stunden fielen damals 31 Flüge aus.
Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg wie auch in Frankfurt hatten den Streik als legal eingestuft. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt im März 2012 die Klage abgewiesen, weil sich der Streik gegen die Flugsicherung, nicht aber gegen die Airlines gerichtet habe und diese daher unbeteiligte Dritte seien. Auch mit Klagen nach weiteren, teils nur angedrohten Streiks der GdF blieben Lufthansa und andere Fluggesellschaften bislang erfolglos./ceb/DP/zb