💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

NGG: Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka nicht genehmigen

Veröffentlicht am 08.08.2015, 14:48
Aktualisiert 08.08.2015, 14:54
© Reuters.  NGG: Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka nicht genehmigen

OSNABRÜCK (dpa-AFX) - Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) aufgefordert, die geplante Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka nicht zu genehmigen. Die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag): "Unter den jetzigen Bedingungen darf er nicht zustimmen. Die Marktmacht einzelner Handelskonzerne gegenüber den Herstellern ist schon erdrückend genug." Die beiden Unternehmen hatten eine sogenannte Ministererlaubnis bei der Bundesregierung beantragt. Damit könnte Gabriel das Veto des Bundeskartellamtes zu den Fusionsplänen überstimmen. Rosenberger forderte den Vizekanzler stattdessen auf, einen runden Tisch im Wirtschaftsministerium zusammenzurufen, um Alternativen zur Übernahme auszuloten.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.