FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Commerzbank (XETRA:CBKG) hat den Streit um die Abberufung von Personalvorstand Ulrich Sieber auch in zweiter Instanz verloren. Der am 6. November 2013 verkündete Beschluss des Aufsichtsrates sei unwirksam, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Dienstag (Az.: 5 U 111/14). Sieber fordert die Erfüllung seines Vertrags, der nach Angaben seines Anwalts noch bis Mai 2017 gelaufen wäre. Faktisch dürfte es auf eine Abfindung hinauslaufen.
Die Commerzbank hatte sich Ende 2013 nach monatelangem Gezerre von zwei Vorständen getrennt und ihren Vorstand von neun auf sieben Mitglieder verkleinert. Neben Sieber traf es Jochen Klösges, der gemeinsam mit Sieber für die konzerneigene Abbausparte verantwortlich war. Klösges ging den damaligen Angaben zufolge freiwillig. Die Bank hatte die Verkleinerung der Führungsriege mit dem eingeleiteten Personalabbau begründet. Der Sparkurs könne nicht spurlos am Top-Management vorbeigehen. Das Landgericht Frankfurt hatte im vergangenen April geurteilt, dies reiche als Begründung im Fall Siebers nicht aus. Das Aktiengesetz verlangt für die vorzeitige Abberufung eines Vorstandsmitglieds einen "wichtigen Grund". Die Commerzbank war in Berufung gegangen. Nach der Urteilsbegründung am Dienstag sagte ein Sprecher des Dax (DAX)-Konzerns: "Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis. Die Bank wartet die Urteilsbegründung ab und wird auf dieser Grundlage über Rechtsmittel entscheiden.