HANNOVER (dpa-AFX) - Dem Bundesland Bayern steht es aus Sicht des niedersächsischen Finanzministers Peter-Jürgen Schneider (SPD) frei, eine Schadensersatzklage gegen den Autohersteller VW (XETRA:VOW3) zu erheben. Dies könne auch jede Privatperson oder jede andere juristische Person tun. "Ob eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hat, bleibt abzuwarten", erklärte Schneider am Dienstagabend in einem Statement.
Sein bayerischer Amtskollege Markus Söder (CSU) hatte die Klage am Dienstag angekündigt. Es gehe dabei um die Aktienkurs-Verluste, die dem bayerischen Pensionsfonds entstanden seien, sagte Söder der Deutschen Presse-Agentur in Nürnberg. Bayern ist das erste Bundesland, das im Zuge der Abgas-Affäre eine Klage ankündigt. Schneider betonte aber, man müsse unterscheiden, ob die bayerische Klage auf die allgemeine Kursentwicklung abstellen werde oder ob ein konkreter Schaden aufgrund einer etwaigen ad-hoc-Pflichtverletzung geltend gemacht werde. Ob ein Verstoß gegen ad-hoc-Pflichten überhaupt vorliege, prüfe aktuell die Staatsanwaltschaft. "Eine Garantie für eine bestimmte Kursentwicklung gibt es nie. Wer Aktien kauft, begibt sich in das unternehmerische Risiko - im Guten wie im Schlechten. Wer beispielsweise vor zehn Jahren VW-Aktien gekauft hat, hat auch heute noch einen Gewinn in Höhe von 100 Prozent", sagte Schneider.