FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Mittwoch die zweite Musterklage gegen einen Börsengang der Deutschen Telekom AG abgeschmettert. In diesem Fall ging es um Klagen von rund 150 Kleinaktionären, die sich beim zweiten Börsengang des früheren Staatsunternehmens im Jahr 1999 mit T-Aktien eingedeckt hatten und später Kursverluste erlitten. Die Kläger verlangten 10 Millionen Euro Schadensersatz, weil sie sich vom Börsenprospekt getäuscht fühlten. Die Frankfurter Richter konnten allerdings wie bereits im ersten, weit größeren Verfahren um den dritten Börsengang aus dem Jahr 2000 keine Prospektfehler entdecken. Voraussichtlich werden beide Verfahren vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden./ceb/DP/kja