Das Vorgehen von Volkswagen (DE:VOWG) im Streit mit den Zulieferern hat bei Politikern von Regierung und Opposition für Verärgerung gesorgt. Union und Grüne kritisierten, dass der Konzern die eigenen Folgekosten durch das Abrufen von Kurzarbeitergeld begrenzen wolle und damit die Allgemeinheit belaste. Einem Bericht zufolge könnte die Zahlung an die Kurzarbeiter die Beitragszahler bis zu zehn Millionen Euro pro Woche kosten.
Der CDU-Arbeitsmarktexperte Karl Schiewerling sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe): "Kurzarbeit ist keine Streikkasse für Unternehmen, die sich im Wirtschaftskampf befinden und eingegangene Verträge mutwillig nicht einhalten." Die Kosten des Streits zischen VW und den Zulieferern dürften nicht Dritten aufgebürdet werden.
Ähnlich äußerte sich der CSU-Mittelstandspolitiker Hans Michelbach: "Das Kurzarbeitergeld ist nicht dafür gedacht, dass man seine Nachfragemacht auf dem Buckel der Beitragszahler finanziell absichert", sagte er der "Rheinischen Post".
Der Mittelstandsbeauftragte der Grünen-Bundestagsfraktion, Thomas Gambke, argumentierte genauso: "Es ist nicht in Ordnung, dass der Beitragszahler belastet wird, weil ein Konzern mit seinen Zuliefererfirmen einen kaufmännischen Konflikt ausficht", sagte er dem Blatt. "Das geht gar nicht."
Die "Bild"-Zeitung berichtete unter Berufung auf interne Schätzungen, die Zahlung von Kurzarbeitergeld für VW-Beschäftigte könnte rund zehn Millionen Euro pro Woche kosten. Die Summe sei abhängig davon, wie viele der 28.000 bedrohten Mitarbeiter in den sechs VW-Werken letztlich in Kurzarbeit gehen. Die Produktion an den Standorten stoppte bereits am Montag. Bevor Kurzarbeitergeld ausgezahlt wird, müssen die Mitarbeiter zunächst Überstunden abbauen.
Mit Kurzarbeit können Unternehmen auf einen Auftragseinbruch reagieren, ohne gleich Mitarbeiter zu entlassen. Dafür wird vorübergehend die betriebliche Arbeitszeit gekürzt. Für den Verdienstausfall der Beschäftigten springt auf Antrag die Bundesagentur für Arbeit mit dem Kurzarbeitergeld ein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Grundsätzlich könne bei der Entscheidung über Kurzarbeitergeld "auch ein Mangel an Rohstoffen oder Halbfertigwaren in Betracht kommen", zitierte die "Rheinische Post" das Bundesarbeitsministerium. Außerdem werde geprüft, ob der Arbeitsausfall vermeidbar sei, hieß es dort. Die endgültige Entscheidung würde von den zuständigen Arbeitsagenturen gefällt.
Die Bundesregierung hatte die beteiligten Firmen am Montag zu einer schnellen Verhandlungslösung aufgerufen. Es gehe um tausende Arbeitsplätze, die von Kurzarbeit betroffen sein könnten, sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Unternehmen hätten daher eine "hohe Verantwortung", ihre Probleme "so konstruktiv wie möglich anzugehen".
Die beiden in Sachsen ansässigen Zulieferfirmen begründen den Lieferstopp mit einer angeblichen Weigerung von VW, Schadenersatzzahlungen bei einem gestrichenen Auftrag zu bezahlen. Nach einem Pressebericht soll es um Forderungen in Höhe von 58 Millionen Euro gehen. Volkswagen lehnt die Summe demnach aber als nicht plausibel begründet ab.