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Presse/Bafin: Dortmund hat bei Götze-Wechsel nicht gegen Gesetz verstoßen

Veröffentlicht am 07.08.2013, 19:19
Aktualisiert 07.08.2013, 19:24
DORTMUND (dpa-AFX) - Der an der Börse notierte Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund muss wegen seiner Informationspolitik beim Wechsel von Mittelfeldstar Mario Götze zu Bayern München nicht mit Sanktionen rechnen. Der Verdacht einer Insider-Information habe sich nicht bestätigt, sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den 'Ruhr-Nachrichten'. Weiter sagte sie: 'Der Verein hat nicht gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen.' Die Bafin habe geprüft, ob der Transfer dazu geeignet gewesen sei, den Aktienkurs erheblich zu beeinflussen. Das sei nicht der Fall gewesen.

Die Bafin war am Mittwochabend nicht mehr zu erreichen. Borussia Dortmund hatte erst zwei Tage nachdem der Wechsel Götzes vom BVB per Pressemitteilung bestätigt wurde, seine Aktionäre per Ad-Hoc-Mitteilung informiert. Dortmund hatte damals erklärt, keine Börsenmeldung herausgegeben zu haben, weil zu dem Zeitpunkt keine offizielle Anfrage vorgelegen habe. Borussia Dortmund sei deshalb nicht in der Lage gewesen, offiziell eine Meldung abzusetzen. Die Bafin hatte den Fall geprüft.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hatte sich der Ansicht des BVB angeschlossen. Eine Absichtserklärung von Götze sei nicht unbedingt ausreichend für eine Ad-Hoc-Meldung./hoe/DP/he

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