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Razzia bei Volkswagen - Betriebsratschef zu teuer bezahlt?

Veröffentlicht am 15.11.2017, 17:59
© Reuters. A logo of a Volkswagen Beetle car is seen with spare parts inside a garage in Addis Ababa
VOWG
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- von Jan Schwartz und Ilona Wissenbach

Hamburg/Frankfurt (Reuters) - Volkswagen (DE:VOWG) wird die Fahnder nicht los. Gerade erst sind die EU-Ermittler abgezogen, die mutmaßlichen Kartellabsprachen nachgehen, da bekommt der Wolfsburger Konzern schon wieder Besuch.

Staatsanwälte und Steuerfahnder durchsuchten am Dienstag die Büros von Finanzvorstand Frank Witter, Personalvorstand Karlheinz Blessing und Betriebsratschef Bernd Osterloh, wie VW einräumte. Hintergrund sind angeblich überhöhte Zahlungen an den Betriebsratsvorsitzenden, der bei Volkswagen eine besondere Macht hat. VW und die Arbeitnehmervertretung wiesen diesen Verdacht am Mittwoch zurück. Die jüngste Razzia ist ein weiterer Rückschlag für den Konzern, der wegen "Dieselgate" ohnehin in einer Glaubwürdigkeitskrise steckt.

Die Untreue-Ermittlungen sind seit Mai bekannt. Dass sich die Staatsanwaltschaft Braunschweig so lange Zeit ließ für ihre Durchsuchungen, könnte an einer Ausweitung der Ermittlungen liegen: Das "Handelsblatt" berichtete, die Staatsanwaltschaft habe wegen möglicher Steuervergehen im Zusammenhang mit der Bezahlung von Betriebsräten ein zweites Verfahren gegen VW eröffnet. Dieses richte sich gegen Finanzvorstand Witter, dessen Vorgänger Hans Dieter Pötsch sowie den Leiter der Steuerabteilung. Pötsch leitet seit Oktober 2015 den Aufsichtsrat von Volkswagen. Sein Büro war laut VW aber nicht von den Fahndern durchsucht worden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft hielt sich bedeckt und sagte lediglich, die Durchsuchungen stünden nicht im Zusammenhang mit dem Untreue-Verfahren. Es seien Gegenstände sichergestellt worden, die möglicherweise als Beweismittel in Betracht kämen.

So oder so: Für VW kommt die Razzia zur Unzeit. Der weltgrößte Autobauer bemüht sich nach mehreren Krisenjahren gerade darum, wieder aus der Defensive zu kommen. Am Freitag will der Aufsichtsrat über die neue Mittelfriststrategie und Investitionen beraten. Da könnten weitere Ermittlungen für neue Unruhe sorgen, vermuten Unternehmenskenner.[nL8N1NK2HT]

EIN SCHELM, DER BÖSES DENKT

Für den Betriebsrat ist das Timing auch aus einem anderen Grund schlecht. Denn im März stehen Betriebsratswahlen an. Osterloh gilt in dem Ermittlungsverfahren zwar nur als Zeuge. Die Untersuchungen wegen des Verdachts der Untreue richten sich vielmehr gegen Blessing und drei weitere Personalmanager. Eine erneut hochkochende Gehälterdebatte könnte der bei Volkswagen mächtigen IG Metall allerdings Stimmen kosten. Im Mai hatte Osterloh erklärt, in der Spitze bis zu 750.000 Euro im Jahr verdient zu haben. Sein Gehalt werde vom Unternehmen festgelegt und entspreche dem Betriebsverfassungsgesetz.

Volkswagen sieht sich deshalb zu Unrecht am Pranger. Ein Sprecher verwies darauf, dass die Entgeltfindung für Osterloh bereits vor Monaten vor dem Hintergrund der Ermittlungen durch einen externen juristischen Sachverständigen überprüft worden sei. "Dieser kommt zu dem Schluss, dass die vom Unternehmen vorgenommene Eingruppierung von Bernd Osterloh den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes entspricht." Der Konzern gehe daher davon aus, dass die Vergütung mit den rechtlichen Vorgaben im Einklang stehe. Dies gelte auch im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen. Die Steuerfahndung Braunschweig bestätigte, an der Durchsuchung beteiligt gewesen zu sein, machte aber keine weiteren Angaben.

Auch der Betriebsrat wies die Vorwürfe zurück. "Wir gehen ebenso wie Volkswagen unverändert davon aus, dass das vom Unternehmen festgelegte Gehalt von Bernd Osterloh im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben steht", erklärte ein Sprecher.

© Reuters. A logo of a Volkswagen Beetle car is seen with spare parts inside a garage in Addis Ababa

GEHALT WIE EIN BEREICHSLEITER

Ähnlich hatten sich Volkswagen und der Betriebsrat bereits im Mai geäußert, als die Ermittlungen bekanntgeworden waren.[nL8N1IE5SV] Dem Betriebsrat zufolge waren die Regeln für die Vergütung von Arbeitnehmervertretern im Laufe der Jahre mehrfach - auch von externen Experten - überprüft worden. "Wir gehen deshalb davon aus, dass gegenüber der Staatsanwaltschaft überzeugend dargelegt wird, dass die internen Regelungen sowie die konkrete Vergütung rechtskonform sind", betonte ein Sprecher des Konzernbetriebsrats damals. Osterloh werde vergleichbar zu Bereichsleitern vergütet. Hätte er ein Angebot angenommen, Personalvorstand des Konzerns zu werden, wäre seine Vergütung um ein Vielfaches höher. Stattdessen habe sich Osterloh dafür entschieden, sich weiter für die Belegschaft einzusetzen.

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