Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Regierungskreise - Firmen-Entlastung von CO2-Abgabe später im Kabinett

Veröffentlicht am 15.12.2020, 15:46
© Reuters.
NYF
-

Berlin, 15. Dez (Reuters) - Die geplante Verordnung zur Entlastung von Firmen von der neuen CO2-Abgabe wird Regierungskreisen zufolge doch nicht mehr dieses Jahr beschlossen. Das Vorhaben sei von der Kabinetts-Sitzung am Mittwoch gestrichen worden, sagten Regierungsvertreter am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters. Geplant sei nun, die Verordnung Anfang nächsten Jahres zu beschließen. Da ab 2021 die CO2-Abgabe auf Öl, Kohle oder Gas schon greift, könnten die Firmen Entlastungen rückwirkend bekommen.

Wer im internationalen Wettbewerb steht und so die Abgabe nicht über die Preise seiner Produkte weitergeben kann, soll Eckpunkten der Verordnung zufolge entlastet werden. Dies gilt insbesondere für zahlreiche mittelständische Firmen unter anderen aus der Chemie-, Stahl- oder Autobranche. Regierungskreisen zufolge geht es um mehrere Hundert Millionen Euro im Jahr.

Große Industriebetriebe müssen bereits seit längerem im Rahmen des EU-Emissionshandels Rechte zum CO2-Ausstoß kaufen. Wenn sie sich im internationalen Wettbewerb befinden und als energieintensiv eingestuft werden, werden sie bereits ebenfalls von Kosten entlastet. Analog dazu soll die Kompensation der CO2-Abgabe nun für Anlagen der übrigen Firmen gelten, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Den Regierungskreisen zufolge sind aber hier noch Detailregelungen wie Schwellenwerte strittig, so dass sich der Beschluss im Kabinett verzögere.

Deutschland führt ab Januar eine CO2-Abgabe auf alle fossilen Brennstoffe ein, die über die Jahre steigt. Sie wird den Liter Sprit 2021 um sieben bis acht Cent verteuern, Heizöl um acht Cent und Gas um 0,5 Cent. Bis 2024 will der Staat so 40 Milliarden Euro einnehmen, die teilweise für die Kompensation verwendet werden sollen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.