📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

ROUNDUP 2: Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Facebook

Veröffentlicht am 02.03.2016, 12:45
Aktualisiert 02.03.2016, 12:50
© Reuters.  ROUNDUP 2: Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Facebook
META
-

(neu: Mehr Details.)

BONN (dpa-AFX) - Nach dem jahrelangen Druck deutscher Datenschützer steht Facebook (ETR:FB) (NASDAQ:FB) nun auch im Visier des Bundeskartellamts. Die Wettbewerbsbehörde verdächtigt das weltgrößte Online-Netzwerk, bei den Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten eine mögliche marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Eine Facebook-Sprecherin erklärte in einer ersten Reaktion: "Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten."

Das Bundeskartellamt verknüpft in dem Verfahren Datenschutz und Wettbewerb. Der Ausgangspunkt ist, dass Facebook-Mitglieder der Erhebung und Nutzung ihrer Daten zustimmen müssen. "Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen", erklärt die Behörde. Es gebe erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieses Vorgehens nach dem nationalen Datenschutzrecht.

Zugleich sieht das Kartellamt "Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem gesondert abzugrenzenden Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist". Soweit es einen Zusammenhang zwischen der Datenschutz-Verletzung und der dominierenden Position gebe, "könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein", resümiert die Behörde. Zugleich wird deutlich, dass alle Punkte im Moment auf Annahmen basieren.

Diverse deutsche Datenschützer und Verbraucherorganisationen werfen Facebook schon seit einiger Zeit vor, zu viele Daten zu erheben und dies nicht transparent genug zu tun. Facebook betont stets, das internationale Geschäft des Unternehmens habe seinen Sitz in Irland und werde von der dortigen Datenschutz-Behörde beaufsichtigt. Das Bundeskartellamt erklärte jetzt, das Verfahren werde "in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten" geführt.

Facebook hat nach jüngsten Zahlen 28 Millionen Mitglieder in Deutschland. Diverse konkurrierende Online-Netzwerke wie MySpace oder StudiVZ gingen in den vergangenen Jahren aus dem Geschäft.

Rechtsanwalt Kai Neuhaus von CMS Hasche Sigle in Brüssel kommentierte: "Es überrascht auf den ersten Blick, dass das Bundeskartellamt nun als oberster Datenschützer auftritt." Ob Verbraucher rechtmäßig über die Erhebung ihrer Nutzerdaten aufgeklärt werden, sollten Datenschutz-Behörden klären. Dennoch sei der Schritt des Bundeskartellamts nachvollziehbar: "Setzt ein Unternehmen dank seiner herausragenden Marktstellung ganz außergewöhnliche Geschäftsbedingungen durch, kann dies eine kartellrechtswidrige Ausbeutung seiner Kunden sein." Wenn also Facebook die Einwilligung in die Nutzungsbedingungen nur deswegen durchsetzen könne, weil Verbraucher keine Alternative hätten, "könnte der Fall noch spannend werden".

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.