📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

ROUNDUP 2: Springer und Funke müssen für Kartellamt bei TV-Titeln nachbessern

Veröffentlicht am 25.02.2014, 11:58

BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt gibt den Medienhäusern Springer und Funke noch acht Wochen Zeit, um Sorgen über eine weitere Konzentration auf dem TV-Zeitschriftenmarkt zu zerstreuen. Am 22. April werde das Kartellamt über den geplanten Verkauf von Springer-Titeln an Funke entscheiden, teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. Der Axel-Springer-Konzern und die Essener Funke Mediengruppe hatten am Montagabend berichtet, das Kartellamt habe weiterhin Bedenken wegen des Deals. Nun soll es weitere Anhörungen geben.

Springer hatte im Juli 2013 für 920 Millionen Euro mehrere Tageszeitungen ('Berliner Morgenpost', 'Hamburger Abendblatt'), Frauenzeitschriften ('Bild der Frau') und TV-Zeitschriften ('Hörzu', 'TV Digital') an Funke verkauft.

Das Geschäft sollte im Januar vollzogen sein. Dem Verkauf der Zeitungen und Frauentitel hat das Kartellamt inzwischen zugestimmt, bei den TV-Titeln reichen ihm die angebotenen Auflagen von Funke bisher aber noch nicht aus. Der Kaufpreis werde wegen der Verzögerung und möglicher Auflagen jedoch nicht neu verhandelt, teilte Funke mit.

'Nach dem vorläufigen Ergebnis der Überprüfung ist das Bundeskartellamt der Auffassung, dass auf den Leser- und Anzeigenmärkten für Programmzeitschriften ein aus vier Anbietern bestehendes marktbeherrschendes Oligopol besteht', erklärte die Behörde. Außer Springer und Funke zählten dazu Bauer ('TV Hören und Sehen') und Burda ('TV Spielfilm'). Durch den Springer-Funke-Deal sinke die Zahl der Anbieter auf drei.

Als denkbare Lösung gilt, dass Funke bestimmte Fernseh-Titel von Springer weiterverkauft - möglicherweise aber auch Zeitschriften, die schon jetzt bei Funke erscheinen. 'Wir müssen alle Optionen prüfen', hieß es dazu von Funke auf Anfrage. Gespräche mit möglichen Käufern laufen nach dpa-Informationen bereits.

Die bisherigen Vorschläge reichen den Wettbewerbshütern allerdings noch nicht. 'Eine Lösung der wettbewerblichen Probleme ist aus unserer Sicht nach wie vor möglich. Hier besteht aber noch deutlicher Verbesserungsbedarf', sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, laut Mitteilung.

Springer und Funke wollen den gesamten Deal umsetzen, wenn alle Genehmigungen vorliegen. Bis dahin gehören sämtliche vom Kaufvertrag betroffenen Titel weiter zu Springer, ebenso wie deren Mitarbeiter. Das ändere sich erst dann, wenn Funke die wirtschaftliche Führung übernehme, teilte der Essener Konzern mit. Funke und Springer erwarten, dass dies noch im ersten Halbjahr 2014 geschehen wird.br

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.