💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

ROUNDUP 2: Verteidigung will Freispruch im Strafprozess gegen Ex-Porsche-Chefs

Veröffentlicht am 14.03.2016, 17:16
© Reuters.  ROUNDUP 2: Verteidigung will Freispruch im Strafprozess gegen Ex-Porsche-Chefs
PSHG_p
-
VOWG_p
-

(neu: Wortmeldung Wiedeking, zweiter Absatz; Wortmeldung Porsche (DE:PSHG_p) SE, vorletzter Absatz)

STUTTGART (dpa-AFX) - Im Porsche-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht haben die Verteidiger von Ex-Firmenchef Wendelin Wiedeking und seinem früheren Finanzvorstand Holger Härter auf einen Freispruch gepocht. "Er (Wiedeking) hat sich nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen", sagte der Anwalt Hanns Feigen am Montag. Auch die Vertreter Härters wiesen Vorwürfe zurück, ihr Mandant habe mit einer Pressemitteilung vom Oktober 2008 den VW (XETRA:VOW3)-Börsenkurs manipulieren wollen.

Am Ende des Verhandlungstages ergriffen Wiedeking und Härter, die zuvor 20 Verhandlungstage schweigend im Gerichtssaal gesessen hatten, das Wort. "Wir haben stets zutreffend kommuniziert", sagte Wiedeking. "Es bleibt dabei, ich habe mir nichts vorzuwerfen." Dies bekräftigte auch Härter.

In der strittigen Mitteilung hatte Porsche in der damaligen heißen Phase des VW-Übernahmeversuchs angekündigt, 75 Prozent von Volkswagen (XETRA:VOW3) übernehmen zu wollen, sollten die Rahmenbedingungen stimmen. Zudem wurde ein Beherrschungsvertrag geplant, wodurch Porsche Wolfsburger Gewinne hätte abführen können.

Binnen zwei Tagen schnellte der VW-Kurs von etwa 200 auf gut 1000 Euro in die Höhe - Hedgefonds, die auf sinkende Kurse gesetzt hatten, machten Milliardenverluste. Sie klagen in separaten Zivilverfahren auf Schadenersatz.

In dem Stuttgarter Strafverfahren hatten die Staatsanwälte in der vergangenen Woche eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für Wiedeking und zweieinviertel Jahren für Härter gefordert. Dabei hatten sie zwar eingeräumt, dass die Zeugen in dem vor fünf Monaten begonnenen Prozess zwar die Anklagepunkte nicht wesentlich hatten stützen können. Wegen Indizien sei die Schuld von Wiedeking und Härter dennoch erwiesen, argumentierte die Staatsanwaltschaft.

Die Verteidiger kritisierten das Vorgehen der Ankläger scharf. Es handele sich um "Hirngespinste", monierte Verteidiger Walther Graf. "Es gab keine geheimen Pläne, den Kurs hochzujubeln und dann Kasse zu machen." In der Woche vor der Mitteilung vom 26. Oktober 2008 war der VW-Kurs eingebrochen, laut den Anklägern hatten die Porsche-Chefs ihn dann "in Panik" hochpushen wollen. Die Kassen des Unternehmens seien wegen missratener Optionsgeschäfte so gut wie leer gewesen, zudem hätten Milliardenverluste gedroht, so die Staatsanwaltschaft.

Die Härter-Anwältin Anne Wehnert widersprach dieser Annahme. Die Staatsanwaltschaft habe sich verrechnet: Nicht ein Minus von sieben Milliarden Euro, sondern ein Minus von bloß etwa 200 Millionen Euro hätte anfallen können, was verkraftbar gewesen wäre für Porsche.

Es sei zudem "ein billiger Trick" gewesen, nur ein Zeitfenster von einer Woche zur Kalkulation angeblicher Verluste zu nehmen, sagte Wehnert. Dabei werde außer Acht gelassen, dass in den Monaten vorher bei Optionsgeschäften auch Buchgewinne gemacht worden seien, als der VW-Kurs von 204 auf 400 Euro stieg. Auch die angeblichen Einbußen beim Porsche-Eigenkapital habe es so nicht gegeben. Die Ankläger hätten sich "grob fahrlässig" verrechnet, empörte sich Wehnert. Anwalt Feigen sagte zu der Argumentation der Ankläger: "Es handelt sich um eine durch nichts belegte Spekulation, um eine reine Vermutung ins Blaue hinein."

Auch die Verteidiger des mitangeklagten Unternehmens Porsche SE wiesen die Vorwürfe zurück. Porsche sei Ende Oktober 2008 entgegen der Darstellung der Staatsanwaltschaft noch überaus liquide gewesen, mehr als drei Milliarden Euro hätten kurz vor Veröffentlichung der Mitteilung noch bereitgestanden, sagte Anwalt Daniel Krause. "Es gab zu keiner Zeit eine Liquiditätsenge." Laut Forderung der Ankläger soll die Porsche SE (ETR:PAH3) 807 Millionen Euro Strafe zahlen.

Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil nannte die Kritik der Verteidiger seinerseits eine "Show" ohne die richtigen Sachargumente: "Die Vorwürfe prallen an der Robe ab." Nach 21 Prozesstagen steht an diesem Freitag das Urteil in dem Mammutverfahren an.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.