(neu: mit weiteren Reaktionen)
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission wirft Google (NASDAQ:GOOGL) (ETR:GGQ1) (NASDAQ:GOOG) Behinderung der Konkurrenz vor und droht dem US-Konzern mit einer Milliardenstrafe. Ein mögliches Bußgeld am Ende des Wettbewerbsverfahrens könnte aktuell bis zu 6,6 Milliarden Euro betragen. Auch Auflagen für das Google-Geschäftsmodell in Europa sind möglich. Die EU-Behörde wirft dem Suchmaschinenbetreiber vor, in den Trefferlisten eigene Dienste - etwa Preisvergleiche beim Online-Shoppen - künstlich zu bevorzugen. Am Mittwoch verschickte die Behörde die Beschwerdepunkte an Google. Die Entscheidung in dem Fall dürfte erst in einem Jahr fallen.
In einer getrennten Untersuchung nehmen Europas oberste Wettbewerbshüter zudem die Dominanz von Googles Betriebssystem Android unter die Lupe, das auf Smartphones und anderen mobilen Geräten läuft.
KOMMISSION: GOOGLE BEVORZUGT EIGENE DIENSTE
Nach Ansicht von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager schadet die Google-Praxis Konkurrenten. Dazu zählen etwa die Suchmaschine von Microsoft (NASDAQ:MSFT) (FSE:MSF) namens Bing oder Reise-Seiten wie Expedia und Tripadvisor (NASDAQ:TRIP). Aber auch Verbraucher hätten Nachteile: "Wir wollen, dass Verbraucher sicher sein können, die besten Ergebnisse angezeigt zu bekommen."
Der Internet-Konzern bevorzuge etwa seinen eigenen Dienst Google Shopping, dessen Treffer bei Suchanfragen prominent platziert werden. Vestager kündigte an, weitere Geschäftsbereiche zu prüfen: "Wir werden auch Verhaltensweisen von Google in anderen Bereichen unter die Lupe nehmen, wie Karten, Hotels, Flugbuchungen." Auch hier hatte es diverse Beschwerden von Wettbewerbern gegeben.
ZEHN WOCHEN ZEIT FÜR ANTWORT
Vestager sagte, sie habe die Befürchtung, dass Google sich "einen unfairen Vorteil verschafft" habe. Der Internet-Konzern hat im Suchmaschinen-Geschäft in vielen EU-Ländern einen Marktanteil von 90 Prozent. "Dominanz an sich ist kein Problem", betonte sie. Dominierende Unternehmen hätten aber die Verantwortung, ihre Position nicht auszunutzen, indem sie den Wettbewerb behinderten.
Google hat nun zehn Wochen Zeit, um zu antworten. Eine Frist für eine Entscheidung der EU-Kommission gibt es nicht, Experten rechnen aber mit mindestens einem Jahr. Alle Wege seien noch offen, betonte Vestager. Aber wenn es am Ende keine Lösung gebe, werde die Kommission nicht vor einer Strafe zurückschrecken. Sie wolle sich allerdings nicht in die Funktionsweise von Googles Suchformel oder das Design der Website einmischen, betonte Vestager.
VERFAHREN KÖNNTE TIEF IN ANDROID HINEINSCHNEIDEN
Google verteidigte das Vorgehen bei seiner Shopping-Suchmaschine. "Die Ergebnisse von Google Shopping haben dem Wettbewerb nicht geschadet", hieß es in einem Blogeintrag. Laut von Google in einer Grafik veröffentlichten Nutzerzahlen für Deutschland liegt die eigene Shopping-Suche in etwa auf gleichem Niveau mit anderen Diensten und deutlich unter Idealo.de des Medienkonzerns Axel Springer (XETRA:SPRGn).