KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wie viel Geld darf eine Bank für ältere Kontoauszüge verlangen, die nachträglich von einem Kunden angefordert werden? Diese Frage hatte am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu beantworten. Ausgelöst wurde der Rechtsstreit im vergangenen Jahr von einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die Commerzbank .
In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Verbraucherschützern recht gegeben, die den von der Commerzbank angesetzten Betrag von 15 Euro für unangemessen halten. Gegen das OLG-Urteil vom Januar dieses Jahres legte die Commerzbank Revision beim BGH ein (Aktenzeichen XI ZR 66/13). Der XI. Zivilsenat hörte am Dienstag die Argumente beider Seiten an und kündigte anschließend ein Urteil noch am gleichen Tag an.
Der Rechtsvertreter der Verbraucherschützer bekräftigte die Auffassung, dass die meisten Kunden von der Bank mit überhöhten Kosten belastet würden. In mehr als 80 Prozent der Fälle seien die tatsächlichen Kosten für die Bank mit 10,24 Euro deutlich niedriger.
Der Anwalt der Bank erklärte hingegen, bei der nachträglichen Erstellung von Kontoauszügen, die älter seien als sechs Monate, entstehe der Bank ein weit höherer Aufwand, der mehr als 100 Euro erreichen könne. Die verlangte Pauschale stelle daher eine durchschnittliche Gewichtung dar./pz/DP/stb
In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Verbraucherschützern recht gegeben, die den von der Commerzbank angesetzten Betrag von 15 Euro für unangemessen halten. Gegen das OLG-Urteil vom Januar dieses Jahres legte die Commerzbank Revision beim BGH ein (Aktenzeichen XI ZR 66/13). Der XI. Zivilsenat hörte am Dienstag die Argumente beider Seiten an und kündigte anschließend ein Urteil noch am gleichen Tag an.
Der Rechtsvertreter der Verbraucherschützer bekräftigte die Auffassung, dass die meisten Kunden von der Bank mit überhöhten Kosten belastet würden. In mehr als 80 Prozent der Fälle seien die tatsächlichen Kosten für die Bank mit 10,24 Euro deutlich niedriger.
Der Anwalt der Bank erklärte hingegen, bei der nachträglichen Erstellung von Kontoauszügen, die älter seien als sechs Monate, entstehe der Bank ein weit höherer Aufwand, der mehr als 100 Euro erreichen könne. Die verlangte Pauschale stelle daher eine durchschnittliche Gewichtung dar./pz/DP/stb