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ROUNDUP: Debeka geht in Offensive - Vorwürfe nur gegen einzelne Mitarbeiter

Veröffentlicht am 15.11.2013, 12:48
KOBLENZ (dpa-AFX) - Nach den massiven Vorwürfen des illegalen Datenhandels geht die Debeka Versicherung in die Offensive. Es könne keine Rede davon sein, dass die Debeka in den vergangenen Jahren mehr als 10 000 Beamte mit über 100 Millionen Euro bestochen habe, teilte das Unternehmen am Freitag in Koblenz mit. Vielmehr richteten sich Bestechungsvorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter.

Das Netz von Tippgebern, die der Versicherung Interessenten für neue Policen nennen, sei indes rechtmäßig. Nach dem jetzigen Kenntnisstand stehe die Vertriebspraxis der Debeka im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Dies ergebe sich aus dem Bundesbeamtengesetz.

Die Debeka beruft sich darauf, dass sie eine offiziell anerkannte Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes ist. Paragraf 100 des Bundesbeamtengesetzes wiederum besagt, dass 'Tätigkeiten zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften oder Berufsverbänden oder in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten' nicht genehmigungspflichtig sind.

Auch die Beamtengesetze der Länder stimmten überwiegend mit der bundesrechtlichen Regelung überein, teilte die Debeka mit. In den Bundesländern, in denen eine Genehmigungspflicht für solch eine Tätigkeit bestehe, gehe das Unternehmen davon aus, dass dieser Pflicht nachgekommen worden sei. Nichtsdestotrotz lässt die Debeka das Vorgehen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG überprüfen. Damit werde gezeigt, dass die Debeka transparent arbeite, sagte ein Unternehmenssprecher.

Aufgekommen waren die Vorwürfe gegen die traditionsreiche Versicherung Ende Oktober. Mittlerweile hat die Koblenzer Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren aufgenommen. Es richtet sich gegen unbekannte Mitarbeiter des Unternehmens wegen des Verdachts der Bestechung und der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses. Zudem wird gegen unbekannte Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung ermittelt - wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses. Darüber hinaus beschäftigen sich die Finanzaufsicht Bafin und der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz mit dem Fall./chs/DP/stb

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