BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Bahn hat positiv auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen reagiert. Demnach gilt dieser Anspruch auch bei Fällen höherer Gewalt, also etwa bei einem Unwetter oder bei Streiks. Die Deutsche Bahn werde die Entscheidung vom Donnerstag unverzüglich in die Tat umsetzen, sagte eine Unternehmenssprecherin in Berlin.
Mit dem Urteil des Luxemburger Gerichts sei 'Rechtssicherheit in einer für die Verbraucher und für die Eisenbahnen wichtigen Rechtsfrage geschaffen worden'. Die Deutsche Bahn habe aber schon in der Vergangenheit von der Möglichkeit, sich auf einen solchen Haftungsausschluss zu berufen, im Sinne der Kunden 'eher zurückhaltend Gebrauch gemacht', fügte die Sprecherin hinzu.
Der Fahrgastverband Pro Bahn stellte fest, das Urteil habe sämtlichen Überlegungen, wo höhere Gewalt anfängt oder aufhört, die Grundlage entzogen. 'Für den Fahrgast zählt die Verspätung, nicht der Versuch des Beförderers, sich eventuell von seiner gesetzlichen Entschädigungspflicht zu befreien', sagte Pro-Bahn-Sprecher Gerd Aschoff./brd/DP/stb
Mit dem Urteil des Luxemburger Gerichts sei 'Rechtssicherheit in einer für die Verbraucher und für die Eisenbahnen wichtigen Rechtsfrage geschaffen worden'. Die Deutsche Bahn habe aber schon in der Vergangenheit von der Möglichkeit, sich auf einen solchen Haftungsausschluss zu berufen, im Sinne der Kunden 'eher zurückhaltend Gebrauch gemacht', fügte die Sprecherin hinzu.
Der Fahrgastverband Pro Bahn stellte fest, das Urteil habe sämtlichen Überlegungen, wo höhere Gewalt anfängt oder aufhört, die Grundlage entzogen. 'Für den Fahrgast zählt die Verspätung, nicht der Versuch des Beförderers, sich eventuell von seiner gesetzlichen Entschädigungspflicht zu befreien', sagte Pro-Bahn-Sprecher Gerd Aschoff./brd/DP/stb