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ROUNDUP: Eon klagt gegen Atomkraft-Moratorium und gegen Zwischenlager-Gesetz

Veröffentlicht am 01.10.2014, 15:41
Aktualisiert 01.10.2014, 15:42
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DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Energieversorger Eon (ETR:EOAN) hat am Mittwoch Klagen zum Atom-Moratorium von 2011 und zur Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle eingereicht. Es geht um Schäden und Kosten im dreistelligen Millionenbereich, die das Unternehmen bei mehreren Bundesländern geltend machen will, bestätigte Eon auf Nachfrage von dpa-AFX.

Im Zuge des dreimonatigen Atom-Moratoriums im Anschluss an die Reaktor-Katastrophe im japanischen Fukushima musste Eon 2011 die Atomreaktoren Unterweser und Isar 1 abschalten. Daraus entstand dem Unternehmen nach eigenen Angaben ein Schaden von 380 Millionen Euro. Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Versorger RWE F:RWE im Zusammenhang mit seinen Reaktoren Biblis A und B Recht gegeben hatte, dass das Moratorium rechtswidrig war, sieht Eon dies auch für seine Atomkraftwerke bestätigt.

Eon reichte die Klage gegen die Bundesländer Niedersachsen und Bayern sowie gegen das Bundesumweltministerium beim Landgericht Hannover ein, wo die Eon Kernkraft GmbH ihren Sitz hat. Das Unternehmen hatte den Schaden bereits außergerichtlich gegenüber den betreffenden Ministerien geltend gemacht, sie hatten dies aber nicht anerkannt. Bei den Klagen geht es nur um die Zeit des Moratoriums, nicht um den Atomausstieg als solchen.

Weitere Klagen reicht Eon wegen Kosten der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle ein, die daraus entstehen, dass das Zwischenlager Gorleben nicht mehr genutzt werden darf. Diese Kosten sollen sich unbestätigten Konzernkreisen zufolge im unteren dreistelligen Millionenbereich bewegen.

Laut einer Änderung des Atomgesetzes zu Beginn des Jahres sollten alternative standortnahe Zwischenlager festgelegt werden, was bisher aber noch nicht erfolgt sei. Da es sich bei Gorleben um eine langjährig bewährte und funktionsfähige Lagerlösung handele und es keinen sachlich gerechtfertigten Grund für eine alternative Zwischenlagerung gebe, sehe sich Eon nicht verpflichtet, die nun entstehenden Mehrkosten zu übernehmen. Beklagt werden die Länder Niedersachsen, Bayern und Schleswig-Holstein, da Eon in diesen Ländern noch Kernkraftwerke betreibt.ha/

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