BERLIN (dpa-AFX) - Bei Ärger über Verspätungen oder verlorenes Gepäck können Flugreisende ab 1. November eine Schlichtung einschalten. Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz für eine solche Vermittlungsstelle ließ der Bundesrat am Freitag passieren. Passagiere müssen sich mit Beschwerden demnach weiterhin zuerst an die Airline wenden. Lehnt sie Schadenersatzzahlungen ab oder reagiert innerhalb von zwei Monaten nicht, können Kunden sich an die Schlichtungsinstanz wenden. Für die Fluggesellschaften ist die Beteiligung freiwillig. Große Airlines haben dem Ministerium aber bereits ihre Mitwirkung signalisiert.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: 'Zum ersten Mal bekommen Passagiere das Recht auf eine schnelle, kostenlose und effektive Schlichtung im Luftverkehr.' Für Fahrgäste von Bahnen, Bussen und Schiffen gibt es bereits die 'Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr', an der sich auch Europas größter Billigflieger Ryanair schon beteiligt.
Bei Flug-Ärger soll in Fällen bis 5000 Euro vermittelt werden. Die großen deutschen und in Deutschland tätigen Fluggesellschaften haben laut Ministerium über ihre Verbände ihre Beteiligung zugesagt. Für Anbieter, die nicht freiwillig dabei sein wollen, soll das Bundesamt für Justiz zuständig sein. Konkret sollen alle Ansprüche geschlichtet werden können, die ab dem 1. November entstehen. Dann soll das Gesetz in Kraft treten./sam/DP/stb
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: 'Zum ersten Mal bekommen Passagiere das Recht auf eine schnelle, kostenlose und effektive Schlichtung im Luftverkehr.' Für Fahrgäste von Bahnen, Bussen und Schiffen gibt es bereits die 'Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr', an der sich auch Europas größter Billigflieger Ryanair
Bei Flug-Ärger soll in Fällen bis 5000 Euro vermittelt werden. Die großen deutschen und in Deutschland tätigen Fluggesellschaften haben laut Ministerium über ihre Verbände ihre Beteiligung zugesagt. Für Anbieter, die nicht freiwillig dabei sein wollen, soll das Bundesamt für Justiz zuständig sein. Konkret sollen alle Ansprüche geschlichtet werden können, die ab dem 1. November entstehen. Dann soll das Gesetz in Kraft treten./sam/DP/stb