WASHINGTON/SAN JOSE (dpa-AFX) - Apple bekommt eine neue Chance, doch noch ein Verkaufsverbot gegen diverse Samsung -Geräte in dem seit langem laufenden Patentverfahren in Kalifornien zu erzielen. Ein Berufungsgericht beschloss am Montag, dass die kalifornische Richterin Lucy Koh zu Unrecht gegen einen Verkaufsstopp entschieden habe. Jetzt soll sie den Fall noch einmal prüfen.
Es geht um den Prozess, in dem die Geschworenen in San Jose im vergangenen August Apple gut eine Milliarde Dollar Schadenersatz zugesprochen hatten. Richterin Koh hatte im Nachgang allerdings ein Verkaufsverbot abgelehnt. Zur Begründung erklärte sie, Apple habe nicht nachweisen können, dass die Patentverletzungen der einzige Grund für den Verkaufserfolg der Samsung-Geräte gewesen seien. Nach Einschätzung des Berufungsgerichts reicht es hingegen aus, wenn sie zumindest teilweise dazu beigetragen hätten.
Die von Samsung verletzten Geschmacksmuster - etwa die von Apple geschützten 'runden Ecken' - rechtfertigen nach dem Beschluss des Berufungsgerichtes keine Verkaufverbote. In dem Streit zwischen Apple und Samsung ging es aber auch um drei Patente, in der grundlegende grundlegende Konzepte der Multitouch-Bedienung geschützt wurden. Nach dem Votum der Geschworenen habe Samsung diese Patente ('utility patents') verletzt. Und eine Missachtung dieser Patente könnte ein Verkaufsverbot rechtfertigen.
Das Verfahren beruht auf der ersten Klage, mit der Apple im Frühjahr 2011 den Patentstreit mit Samsung angestoßen hatte. Die in dem Fall verhandelten Geräte spielen auf dem Markt inzwischen keine Rolle mehr. Derzeit läuft in dem Fall noch ein weiterer Prozess: Richterin Koh hatte über 400 Millionen Dollar von der Schadenersatzsumme gestrichen, weil sich die Geschworenen bei der Kalkulation des Geldbetrags geirrt hätten. Jetzt sollen andere Geschworene eine neue Summe festlegen./so/DP/zb
Es geht um den Prozess, in dem die Geschworenen in San Jose im vergangenen August Apple gut eine Milliarde Dollar Schadenersatz zugesprochen hatten. Richterin Koh hatte im Nachgang allerdings ein Verkaufsverbot abgelehnt. Zur Begründung erklärte sie, Apple habe nicht nachweisen können, dass die Patentverletzungen der einzige Grund für den Verkaufserfolg der Samsung-Geräte gewesen seien. Nach Einschätzung des Berufungsgerichts reicht es hingegen aus, wenn sie zumindest teilweise dazu beigetragen hätten.
Die von Samsung verletzten Geschmacksmuster - etwa die von Apple geschützten 'runden Ecken' - rechtfertigen nach dem Beschluss des Berufungsgerichtes keine Verkaufverbote. In dem Streit zwischen Apple und Samsung ging es aber auch um drei Patente, in der grundlegende grundlegende Konzepte der Multitouch-Bedienung geschützt wurden. Nach dem Votum der Geschworenen habe Samsung diese Patente ('utility patents') verletzt. Und eine Missachtung dieser Patente könnte ein Verkaufsverbot rechtfertigen.
Das Verfahren beruht auf der ersten Klage, mit der Apple im Frühjahr 2011 den Patentstreit mit Samsung angestoßen hatte. Die in dem Fall verhandelten Geräte spielen auf dem Markt inzwischen keine Rolle mehr. Derzeit läuft in dem Fall noch ein weiterer Prozess: Richterin Koh hatte über 400 Millionen Dollar von der Schadenersatzsumme gestrichen, weil sich die Geschworenen bei der Kalkulation des Geldbetrags geirrt hätten. Jetzt sollen andere Geschworene eine neue Summe festlegen./so/DP/zb