DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Düsseldorfer Landgericht hat eine 131-Millionen-Euro-Klage gegen mehrere Zementhersteller abgeschmettert. Die Hersteller hatten jahrelang ein Kartell gebildet. Nachdem dies bekanntwurde, machten die Zementkäufer, die die überhöhten Preise gezahlt hatten, ihre Schäden geltend.
Ihre Ansprüche traten sie an eine belgische Anwaltsfirma ab, die gegen ein Erfolgshonorar vor Gericht zog. Die Firma sollte 85 Prozent der erstrittenen Summe an die Zementkäufer weiterleiten. Daran nahm das Landgericht Düsseldorf nun Anstoß: Die Abtretung der Ansprüche sei in der Form sittenwidrig und verstoße gegen das deutsche Rechtsberatungsgesetz (Az.: 37 O 200/09 [Kart]).
Mit der Konstruktion werde das Prozessrisiko der Gegenseite aufgebürdet, befand das Landgericht: Sollte die belgische Cartel Damage Claims (CDC) den Prozess verlieren, trügen die Zementabnehmer kein Prozesskostenrisiko und die CDC nur ein geringes, weil sie über kein nennenswertes Vermögen verfüge. Im Fall eines Sieges der Zementhersteller wären diese also auf dem Löwenanteil ihrer Prozesskosten sitzengeblieben. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden.
Das Bundeskartellamt hatte gegen das Kartell vor zehn Jahren mit insgesamt fast 700 Millionen Euro Bußgelder in damaliger Rekordhöhe verhängt. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte die Summen allerdings auf insgesamt rund 400 Millionen Euro reduziert./fc/DP/jha
Ihre Ansprüche traten sie an eine belgische Anwaltsfirma ab, die gegen ein Erfolgshonorar vor Gericht zog. Die Firma sollte 85 Prozent der erstrittenen Summe an die Zementkäufer weiterleiten. Daran nahm das Landgericht Düsseldorf nun Anstoß: Die Abtretung der Ansprüche sei in der Form sittenwidrig und verstoße gegen das deutsche Rechtsberatungsgesetz (Az.: 37 O 200/09 [Kart]).
Mit der Konstruktion werde das Prozessrisiko der Gegenseite aufgebürdet, befand das Landgericht: Sollte die belgische Cartel Damage Claims (CDC) den Prozess verlieren, trügen die Zementabnehmer kein Prozesskostenrisiko und die CDC nur ein geringes, weil sie über kein nennenswertes Vermögen verfüge. Im Fall eines Sieges der Zementhersteller wären diese also auf dem Löwenanteil ihrer Prozesskosten sitzengeblieben. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden.
Das Bundeskartellamt hatte gegen das Kartell vor zehn Jahren mit insgesamt fast 700 Millionen Euro Bußgelder in damaliger Rekordhöhe verhängt. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte die Summen allerdings auf insgesamt rund 400 Millionen Euro reduziert./fc/DP/jha