BERLIN (dpa-AFX) - Als Mittel gegen ausufernde Managergehälter sollen die Aktionäre börsennotierter Unternehmen mehr Kontrollrechte bekommen. Künftig soll die Hauptversammlung einmal jährlich über die komplette Vergütung des Vorstands entscheiden und nicht mehr allein der Aufsichtsrat. Das sieht eine Änderung des Aktienrechts vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.
Die Neuregelung, die vom Bundestag noch verabschiedet werden muss, sei eine effektive und angemessene Antwort auf übermäßige Vergütungen einzelner Manager und solle 'Selbstbedienung' in großen Konzernen vermeiden, sagte der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Max Stadler (FDP). Gesetzliche Gehalts-Obergrenzen soll es nicht geben.
'Die Regeln verpflichten den Aufsichtsrat zu einer verschärften Rechenschaft für sein Tun', sagte Stadler. Vorgesehen ist demnach, dass die Eigentümer börsennotierter Unternehmen auf der Hauptversammlung einmal im Jahr zwingend über das System der Vergütungen und die konkrete Höhe der Bezüge abstimmen.
Dafür muss konkret benannt werden, welche Einkunftshöhe maximal erzielbar wäre. So würden 'die häufig abstrakten Komponenten eines Vergütungssystems für die Aktionäre wie für die Öffentlichkeit greifbar und real', erklärte Stadler.
Der Staatssekretär betonte, mit zusätzlicher Transparenz sei eine Billigung oder Missbilligung der Arbeit des Aufsichtsrats verbunden. Unverhältnismäßige Eingriffe in Eigentümerrechte und die Freiheit der Wirtschaft würden aber vermieden.
Union und FDP hatten sich erst nach einer erfolgreichen Volksabstimmung gegen Gehaltsexzesse in der Schweiz und der großen öffentlichen Debatte zum Handeln entschlossen./tb/sam/DP/stk
Die Neuregelung, die vom Bundestag noch verabschiedet werden muss, sei eine effektive und angemessene Antwort auf übermäßige Vergütungen einzelner Manager und solle 'Selbstbedienung' in großen Konzernen vermeiden, sagte der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Max Stadler (FDP). Gesetzliche Gehalts-Obergrenzen soll es nicht geben.
'Die Regeln verpflichten den Aufsichtsrat zu einer verschärften Rechenschaft für sein Tun', sagte Stadler. Vorgesehen ist demnach, dass die Eigentümer börsennotierter Unternehmen auf der Hauptversammlung einmal im Jahr zwingend über das System der Vergütungen und die konkrete Höhe der Bezüge abstimmen.
Dafür muss konkret benannt werden, welche Einkunftshöhe maximal erzielbar wäre. So würden 'die häufig abstrakten Komponenten eines Vergütungssystems für die Aktionäre wie für die Öffentlichkeit greifbar und real', erklärte Stadler.
Der Staatssekretär betonte, mit zusätzlicher Transparenz sei eine Billigung oder Missbilligung der Arbeit des Aufsichtsrats verbunden. Unverhältnismäßige Eingriffe in Eigentümerrechte und die Freiheit der Wirtschaft würden aber vermieden.
Union und FDP hatten sich erst nach einer erfolgreichen Volksabstimmung gegen Gehaltsexzesse in der Schweiz und der großen öffentlichen Debatte zum Handeln entschlossen./tb/sam/DP/stk