📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

ROUNDUP: Kartellamt erzielt ersten Erfolg im Streit um Fernwärmepreise

Veröffentlicht am 16.10.2015, 15:12
© Reuters.  ROUNDUP: Kartellamt erzielt ersten Erfolg im Streit um Fernwärmepreise
RWEG
-

BONN (dpa-AFX) - In seinem Kampf gegen möglicherweise überhöhte Fernwärmepreise in zahlreichen deutschen Wärmeversorgungsgebieten hat das Bundeskartellamt einen ersten Erfolg erzielt. Die Wettbewerbsbehörde einigte sich mit den Stadtwerken Leipzig auf eine Senkung der Fernwärmepreise im Volumen von mehr als 8 Millionen Euro jährlich zum Jahreswechsel, wie sie am Freitag mitteilte. Da die Absenkung für eine Laufzeit von fünf Jahren gilt, liegt das Gesamtvolumen der Preissenkung bei über 40 Millionen Euro.

Durch die Einigung profitierten die Verbraucher in Leipzig unmittelbar von günstigeren Wärmepreisen, betonte Kartellamtschef Andreas Mundt. Das Bundeskartellamt hatte 2013 wegen des Verdachts überhöhter Fernwärmepreise Verfahren gegen sieben Versorgungsunternehmen eingeleitet. Die Ermittlungen gegen die Potsdamer Danpower Energie Service GmbH, Energie Saarlor Lux in Saarbrücken, Eon (ETR:EOAN) Hanse Wärme in Hamburg, die RWE (XETRA:RWEG) Energiedienstleistungen GmbH in Dortmund und die Stadtwerke Rostock dauerten an, berichtete ein Behördensprecher. Das Verfahren gegen die Hamburger Dalkia GmbH sei "aus Ermessensgründen" eingestellt worden. Die Missbrauchsverfahren seien nötig, um die Verbraucher zu schützen, betonte das Kartellamt. Denn wer sich einmal für Fernwärme entschieden habe, habe auf lange Sicht keine Wechselmöglichkeit. Im Fall Leipzig akzeptierte die Behörde zukünftige Preissenkungen als Kompensation für möglicherweise überhöhten Preise in der Vergangenheit. Dies sei möglich, da die zugesagten Preissenkungen weiterhin dieselben Kunden erreichten, betonte die Behörde. Eine Wettbewerbsverzerrung entstehe durch die Preissenkungen nicht, da bei der Fernwärme die etablierten Versorger in ihrem jeweiligen lokalen Netzgebiet in der Regel konkurrenzlos seien und ein Systemwechsel aufwendig sei. Der Geschäftsführer der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft, Norbert Menke, begrüßte die Einigung mit dem Kartellamt. Sie berücksichtige die strukturellen Besonderheiten des Leipziger Fernwärmesystems und stelle eine sichere Planungsgrundlage für den weiteren Ausbau dar.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.