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ROUNDUP: Kein 'Klonfleisch' in Lebensmitteln - Kennzeichnung noch ungewiss

Veröffentlicht am 18.12.2013, 13:58
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Geklonte Tiere sollen auch künftig in der EU nicht gegessen werden dürfen. EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg legte am Mittwoch in Brüssel zwei Entwürfe für Richtlinien vor, mit denen das Klonen von Tieren für die Lebensmittelproduktion und die Verwendung von Fleisch geklonter Tiere verboten werden. Das Verbot bezieht sich allerdings nicht auf Nachkommen von geklonten Tieren. Borg sagte, die Kommission werde noch eingehend prüfen, ob Fleisch von Klon-Nachkommen gekennzeichnet werden könne und solle.

'Dies sorgt für eine klare EU-Politik, die den Sorgen um das Wohl der Tiere und der Wahrnehmung der Verbraucher entspricht', sagte Borg. In einer Mitteilung der Kommission heißt es, 'Klonfleisch' solle aus 'ethischen' Gründen verboten werden. Eine Studie der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit habe keine Hinweise gefunden, dass 'Klonfleisch' gesundheitsschädlich sei.

Im Europaparlament formierte sich bereits Widerstand dagegen, dass das Fleisch von Klon-Nachkommen nicht gekennzeichnet werden soll. Der CDU-Abgeordnete Peter Liese erklärte, das Fleisch von geklonten Tieren werde ohnehin nicht vermarktet. Es sei daher eine Kennzeichnung der Nachkommen nötig, damit der Verbraucher wisse, was er kaufe. Die SPD-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt bezeichnete es als 'unverschämt', dass der Kommissar das Wort 'Nachkommen' in seinen Vorschlägen nicht einmal erwähne.

Das EU-Parlament hatte schon 2011 eine Klon-Gesetzgebung an der fehlenden Kennzeichnung von Nachkommenfleisch scheitern lassen. 'Wir waren der Ansicht, dass die sehr komplexe Option einer Kennzeichnung des Nachkommenfleischs mehr Zeit erfordert, damit wir eine umfassende Folgen- und Machbarkeitsstudie vornehmen können', sagte Borg. Es treffe zu, dass derzeit und auch in Zukunft jederzeit Nachkommen von geklonten Tieren in der EU vermarktet werden könnten. Wissenschaftlich sei es nicht möglich, geklonte und nicht geklonte Tiere zu unterscheiden. Er wolle aber nicht ausschließen, dass die Kommission noch eine Kennzeichnungspflicht vorschreibe.

Borg legte auch eine Richtlinie über die Vermarktung neuartiger Lebensmittel vor. Darunter werden Lebensmittel verstanden, die 1997 noch nicht auf dem Markt waren - beispielsweise bestimmte exotische Säfte, Öle oder Samen. Sie sollen künftig schneller als bisher von einer zentralen Stelle geprüft und zugelassen werden./eb/DP/jha

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