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ROUNDUP: Kohlekraftwerke können auch nach 2018 subventioniert werden

Veröffentlicht am 01.12.2015, 17:50
Aktualisiert 01.12.2015, 17:51
© Reuters.  ROUNDUP: Kohlekraftwerke können auch nach 2018 subventioniert werden

BERLIN (dpa-AFX) - Alte Kohlekraftwerke können in Zukunft trotz der klimaschädlichen Emissionen gefördert werden. Nach einer Einigung der Koalitionsfraktionen soll dem Wirtschaftsministerium ermöglicht werden, "Kohle-Bestandsanlagen in der Industrie und in der öffentlichen Versorgung" auch nach dem Jahr 2018 zu fördern. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung ist im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes (KWK) geplant.

Das geht aus einer Vereinbarung der Koalition hervor, die der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vorlag und über die zuvor das "ARD-Hauptstadtstudio" berichtet hatte. Aus Sicht der Grünen droht Stromkunden damit eine weitere Belastung - neben den Kosten für die Kohle-Reserve von 1,6 Milliarden Euro in den nächsten sieben Jahren.

KWK-Anlagen erzeugen Strom sowie nutzbare Wärme und werden vor allem von Stadtwerken betrieben. Unter den KWK-Anlagen der Stadtwerke befinden sich nach früheren Verbandsangaben auch 28 ältere Kohlekraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte zuletzt gewarnt, der Wegfall der Zuschüsse für neue oder auf KWK umgerüstete Kohlekraftwerke sei der falsche Weg. Bei kohlegeführten Anlagen sollte es eine Förderung geben.

Die Förderung von Kohle-Bestandsanlagen soll ermöglicht werden, "wenn dies für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist". Die Belastung durch höhere Preise für Verschmutzungsrechte der Industrie im Rahmen des Emissionshandels spiele keine Rolle. Um die Förderung bereits 2018 zu ermöglichen, soll die Evaluierung sämtlicher KWK-Anlagen um ein Jahr auf 2017 vorgezogen werden.

Der Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer warf der Bundesregierung doppeltes Spiel vor. "Bei der Weltklimakonferenz in Paris plädiert sie für mehr Klimaschutz, in Berlin beschließt sie die KWK-Förderung für alte und klimaschädliche Kohlekraftwerke." Es sei das erste Mal, dass alte Kohlebestandsanlagen eine Förderung bekommen sollen.

Das KWK-Gesetz soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Insgesamt will die Bundesregierung mit höheren Zuschüssen den Ausbau umweltfreundlicher Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) forcieren. Die Umstellung von Kohle auf Gas soll gezielt gefördert werden. Neue oder modernisierte KWK-Anlagen, die Kohle als Brennstoff verwenden, sollten nicht mehr bezuschusst werden - so der Kabinettsentwurf. Gas-Anlagen, die Kohle ersetzen, sollten einen Bonus bekommen.

Nach Angaben der SPD wird zunächst der Erhalt der bestehenden Anlagen der öffentlichen Versorgung durch eine Förderung gesichert, da vielen Anlagen aufgrund des niedrigen Strompreises die Stilllegung drohe. Der Zeitraum der Förderung sei gegenüber dem Regierungsentwurf zudem um zwei Jahre auf 2022 verlängert worden, heißt es in einem Schreiben der Energieexperten an die Fraktion.

Anfang Juli hatten sich die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD darauf verständigt, dass hoch effiziente, mit Gas gefeuerte KWK-Anlagen zur öffentlichen Versorgung befristet gefördert werden, um den Erhalt zu sichern. Die Fördergrenze wird von 750 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr angehoben. So soll der Kohlendioxid-Ausstoß um vier Millionen Tonnen reduziert werden. Das müssen vor allem private Stromkunden und der Mittelstand über eine höhere Umlage zahlen. Angestrebt wird aber ein Lastenausgleich.

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