📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

ROUNDUP: Lufthansa fliegt wieder normal - Tarifkonflikt bleibt verfahren

Veröffentlicht am 10.09.2015, 05:57
Aktualisiert 10.09.2015, 06:03
© Reuters.  ROUNDUP: Lufthansa fliegt wieder normal - Tarifkonflikt bleibt verfahren
LHAG
-

FRANKFURT (dpa-AFX) - Nach dem Pilotenstreik hat die Lufthansa (XETRA:LHAG) den Normalbetrieb wieder aufgenommen. Am Donnerstag "erwarten wir wieder einen normalen Flugbetrieb ohne Störungen", sagte eine Lufthansa-Sprecherin in der Nacht. Gerichtlich war der Ausstand zwar bereits am Mittwochmittag gestoppt worden. So schnell konnte die Fluggesellschaft ihre Crews aber nicht zusammenrufen. Wie es in dem Tarifkonflikt weitergeht, blieb vorerst offen.

Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte den Streik, der bis Mitternacht dauern sollte, überraschend für rechtswidrig erklärt. Es gab damit einem Antrag der Airline gegen die streikende Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) statt. Streiken darf man nur für Dinge, die in einem Tarifvertrag geregelt sind. Dazu gehören etwa Entgelte, Arbeitszeiten, Beförderungsregeln oder Rentenfragen.

Offiziell ist Streikgrund zwar die Übergangsversorgung der rund 5400 Piloten von Lufthansa, Lufthansa Cargo und Germanwings - und damit eine Rentenfrage. Der Gewerkschaft gehe es aber auch darum, beim Konzept für die Billiglinie Eurowings mehr Mitsprache zu bekommen, erklärte der Vorsitzende Richter. Beim Landesarbeitsgericht Köln zog die Lufthansa-Tochter Germanwings eine gleich gelagerte Berufung zurück, nachdem die Entscheidung aus Frankfurt bekanntgeworden war.

Mit dem rechtskräftigen Urteil und der umgehenden Absage des Streiks durch die Gewerkschaft konnte Lufthansa allerdings nicht sofort zum Normalbetrieb zurückkehren. Denn die Crews konnten nach Angaben des Unternehmens nicht mehr rechtzeitig zusammengeholt werden. So mussten am Mittwoch gut 140 000 Passagiere auf einen Flug mit der Lufthansa verzichten. Von 1520 Flügen fielen der Airline zufolge rund 1000 aus.

Welche Schlüsse die VC aus der Gerichtsentscheidung ziehen wird, ist noch offen. Nachdem sie zu Beginn der 13. Streikrunde mit weiteren Arbeitsniederlegungen gedroht hatte, will die Gewerkschaft nun zunächst die schriftlichen Urteilsgründe studieren.

Die Lufthansa hatte ihrerseits bereits eine Schadenersatzklage über 60 Millionen Euro gegen die Gewerkschaft angekündigt. Die Fluggesellschaft hält nämlich auch den ersten Ausstand der Piloten von April 2014 für rechtswidrig. Nach dem Urteil bot Konzern-Personalchefin Bettina Volkens der VC allerdings auch erneut Verhandlungen an.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.