📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

ROUNDUP: Neuer Etappensieg für Porsche-Holding bei Klagewelle in Braunschweig

Veröffentlicht am 30.07.2014, 10:21
ROUNDUP: Neuer Etappensieg für Porsche-Holding bei Klagewelle in Braunschweig
VOWG_p
-

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im Dauerstreit um den Übernahmekampf zwischen Porsche und Volkswagen F:VOW3 hat die klagende Anlegerseite aufs Neue eine Niederlage kassiert. Das Landgericht Braunschweig wies am Mittwoch eine Klage gegen die Porsche-Dachgesellschaft PSE ab (5 O 401/13).

In dem Verfahren hatte ein Anleger rund 132 000 Euro Schadenersatz für Verluste an der Börse gefordert. Er vermutete, dass die PSE während ihres schrittweisen Übernahmeversuchs von VW vor rund sechs Jahren unvollständige oder falsche Angaben gemacht habe. Richter Stefan Puhle kündigte eine ausführliche schriftliche Begründung des Urteils an. Das Gericht werde sie gegen Mittag herausgeben.

In Braunschweig laufen aktuell noch vier weitere, ähnliche Klagen. Zwei jüngere Verfahren in gleicher Sache hatte die PSE bereits im Herbst 2012 gewonnen. Sie sind inzwischen rechtskräftig.

Ob der unterlegene Anleger gegen das Urteil vom Mittwoch Rechtsmittel einlegen wird, blieb unklar - die Klägerseite war nicht erschienen.

Bei einem weiteren der noch laufenden Fälle mit vergleichsweise kleiner Schadenersatzforderung (5 O 2433/12) von rund 1,3 Millionen Euro deutete sich am Mittwoch an, dass er zu Kartellrechtsexperten wechseln könnte. Richter Puhle erließ einen entsprechenden Beschluss, der als Hinweis für den klagenden Anleger gilt.

Demnach soll er entweder einen Antrag auf Überweisung an ein Gericht mit Kartellrechtsschwerpunkt stellen oder die kartellrechtlichen Argumente aus seiner Klagebegründung herausnehmen. Auch zu diesem Beschluss werde es gegen Mittag eine schriftliche Begründung geben.

Die zwei verbleibenden Verfahren aus der Klagewelle waren bereits auf Dezember verschoben worden. Sie drehen sich um Schadenersatzforderungen von rund 1,8 Milliarden Euro und 351 Millionen Euro.

Hintergrund der Klagen gegen PSE sind die Börsenturbulenzen, die der Griff nach der Macht im VW-Konzern durch die Porsche-Holding 2008 ausgelöst hatte. PSE begleitete die Ausweitung ihrer Anteile am VW-Konzern damals mit Mitteilungen an Finanzwelt und Medien. Darin hieß es zunächst, sie wolle bei VW nicht die ganze Macht. Im Herbst 2008 war das hinfällig. Der VW-Kurs schoss explosionsartig in die Höhe und Anleger verloren Geld mit Börsenwetten auf sinkende VW-Kurse. Die Kläger sehen sich nun rückblickend fehlinformiert, ihre Anwälte sprechen von Markttäuschungen. PSE weist alle Anschuldigungen dieser Art als unhaltbar zurück.br

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.