POTSDAM (dpa-AFX) - Im Streit um die Preisgestaltung von Arzneimitteln sieht der Pharmakonzern Novartis Mängel bei den Auswahlkriterien für eine Nutzenbewertung. Das Unternehmen will die Bewertung von Diabetes-Medikamenten stoppen, die bereits auf dem Markt sind. Die Auswahl für das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Kassen, Ärzten und Kliniken sei willkürlich erfolgt, kritisiert der Konzern. 'Die Auswahl entspricht nicht den rechtsstaatlichen Mitteln', sagte Anwalt Alexander Ehlers am Mittwoch vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. Es handelt sich um das erste Bewertungsverfahren von Präparaten aus dem 'Bestandsmarkt'. Das Gericht wollte noch am selben Tag sein Urteil sprechen.
Die Bewertung ist Basis für Preisverhandlungen zwischen Hersteller und Krankenkassen. Hintergrund sind die Regelungen des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG), das Anfang 2011 in Kraft trat. Seither müssen Hersteller für alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen Nachweise über deren Zusatznutzen im Vergleich zu älteren Mitteln vorlegen. Der GBA prüft, welchen Mehrwert ein neues Mittel tatsächlich hat und ob es überhaupt einen gibt. Nur, was mehr bringt, soll auch mehr kosten.
Um weitere Einsparungen zu erzielen, kann der G-BA auch Arznei-Wirkstoffe überprüfen, die bereits auf dem Markt sind. Darum geht es in dem aktuellen Verfahren: Im Juni 2012 war der sogenannte Bestandsmarkenaufruf für die Wirkstoffgruppe der Gliptine erfolgt. Prinzipiell sei dieses Vorgehen nicht zu beanstanden, heißt es von Novartis. 'Nur fehlten nach unserer Auffassung in diesem Fall die Kriterien für die Auswahl unserer oralen Antidiabetika', sagte eine Unternehmenssprecherin.
Einen Kriterien-Katalog mit ersten Wirkstoffgruppen für eine Nutzenbewertung hatte der G-BA im April festgelegt. Die Wirkstoffe der Gliptine seien dabei nicht genannt worden, monierten die Anwälte des Konzerns vor Gericht. Novartis befürchtet einen wirtschaftlichen Schaden und Nachteile für Patienten.
Um dies abwenden zu können, will sich der Konzern frühzeitig juristisch gegen die Nutzungsbewertung wehren können. Dies ist bislang erst nach Abschluss eines möglichen Schiedsverfahrens zugelassen. 'Es stellt sich die Frage, ob man schon vorher in einem sehr komplizierten, gestaffelten Verfahren Rechtsschutz gewähren kann', sagte der Vorsitzender Richter Martin Laurisch. Im Eilverfahren hatte das Gericht dafür zunächst keinen Grund gesehen./mvk/bw/DP/ep
Die Bewertung ist Basis für Preisverhandlungen zwischen Hersteller und Krankenkassen. Hintergrund sind die Regelungen des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG), das Anfang 2011 in Kraft trat. Seither müssen Hersteller für alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen Nachweise über deren Zusatznutzen im Vergleich zu älteren Mitteln vorlegen. Der GBA prüft, welchen Mehrwert ein neues Mittel tatsächlich hat und ob es überhaupt einen gibt. Nur, was mehr bringt, soll auch mehr kosten.
Um weitere Einsparungen zu erzielen, kann der G-BA auch Arznei-Wirkstoffe überprüfen, die bereits auf dem Markt sind. Darum geht es in dem aktuellen Verfahren: Im Juni 2012 war der sogenannte Bestandsmarkenaufruf für die Wirkstoffgruppe der Gliptine erfolgt. Prinzipiell sei dieses Vorgehen nicht zu beanstanden, heißt es von Novartis. 'Nur fehlten nach unserer Auffassung in diesem Fall die Kriterien für die Auswahl unserer oralen Antidiabetika', sagte eine Unternehmenssprecherin.
Einen Kriterien-Katalog mit ersten Wirkstoffgruppen für eine Nutzenbewertung hatte der G-BA im April festgelegt. Die Wirkstoffe der Gliptine seien dabei nicht genannt worden, monierten die Anwälte des Konzerns vor Gericht. Novartis befürchtet einen wirtschaftlichen Schaden und Nachteile für Patienten.
Um dies abwenden zu können, will sich der Konzern frühzeitig juristisch gegen die Nutzungsbewertung wehren können. Dies ist bislang erst nach Abschluss eines möglichen Schiedsverfahrens zugelassen. 'Es stellt sich die Frage, ob man schon vorher in einem sehr komplizierten, gestaffelten Verfahren Rechtsschutz gewähren kann', sagte der Vorsitzender Richter Martin Laurisch. Im Eilverfahren hatte das Gericht dafür zunächst keinen Grund gesehen./mvk/bw/DP/ep