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ROUNDUP/Anwalt im Fall Germanwings: Hinterbliebene wollen US-Klage

Veröffentlicht am 11.10.2015, 14:25
Aktualisiert 11.10.2015, 14:27
© Reuters.  ROUNDUP/Anwalt im Fall Germanwings: Hinterbliebene wollen US-Klage
LHAG
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DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Familien der Germanwings-Absturzopfer wollen in den USA auf Entschädigung klagen. Mit großer Mehrheit hätten sich die Hinterbliebenen der Opfer am Samstag dafür ausgesprochen, ihre juristischen Vertreter mit einem entsprechenden Mandat zu versehen, sagte Luftfahrt-Anwalt Elmar Giemulla am Sonntag. Seine Kanzlei vertritt 39 Familien, die bei dem Absturz von Flug 4U9525 über den französischen Alpen einen Angehörigen verloren haben.

Giemulla bestätigte Medienberichte, wonach am Samstag mehr als 100 Hinterbliebene in einem Hotel über das weitere Vorgehen gegen die Germanwings-Muttergesellschaft Lufthansa beraten hatten. Neben seinen eigenen Mandanten seien die meisten der in Deutschland lebenden Hinterbliebenen zu dem Treffen gekommen.

"Die Stimmung war eindeutig", sagte Giemulla. Weil man gegen das "sehr restriktive Verhalten" der Lufthansa-Anwälte (XETRA:LHAG) in Deutschland nicht weiterkomme, sprachen sich die Angehörigen seinen Angaben nach dafür aus, auch in den USA für Entschädigungen zu streiten. Ein Germanwings-Sprecher teilte am Sonntag auf dpa-Anfrage mit, von etwaigen Klagen in den USA habe man bislang nur aus Medienberichten gehört, bislang aber keine weiteren Informationen erhalten.

Ob die Familien ihre Drohung ernst machen, ist nach Angaben Giemullas offen: "Wir werden nun erstmal auf dieser Grundlage weiter mit der Gegenseite verhandeln", sagte er. Über die genauen Pläne und die juristische Konstruktion sei mit den Angehörigen Stillschweigen vereinbart worden. Es sei bereits geprüft, dass eine etwaige Klage Aussichten hätte, von einem US-Gericht angenommen zu werden.

Schon als sich Wochen nach dem Unglück unterschiedliche Vorstellungen um Schadensersatzansprüche abzeichneten, hatte Giemulla mit dem juristischen Gang nach Übersee gedroht. Die US-Justiz sehe Klagen auf "emotionalen Schadenersatz" vor, hatte er damals erläutert.

Seither konnten sich Opfer-Anwälte und der Germanwings-Mutterkonzern Lufthansa nicht auf Schmerzensgeld-Zahlungen einigen: Für jedes Opfer war nach Germanwings-Angaben eine Soforthilfe von 50 000 Euro gezahlt worden. Dazu sollen 25 000 Schmerzensgeld für jeden Toten gezahlt werden. Nächste Angehörige sollten ohne weitere Prüfung 10 000 Euro bekommen. Dies lehnten die Opfer-Anwälte als zu niedrig ab.

Außerdem hätten die Opferfamilien die Möglichkeit, materielle Schäden infolge des Unglücks ersetzt zu bekommen. In den meisten Fällen sei es gelungen, sich über solche Zahlungen, die etwa Verdienstausfall betreffen können, zu einigen, sagte der Germanwings-Sprecher.

Die Germanwings-Maschine war bei Flug 4U9525 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf an einem Berg zerschellt. Die Ermittler halten es für erwiesen, dass der Copilot das Flugzeug absichtlich auf Crashkurs steuerte. Alle 150 Menschen an Bord starben.

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