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ROUNDUP/Nach US-Klage: Umweltbehörde EPA nimmt Daimler unter die Lupe

Veröffentlicht am 29.02.2016, 12:17
© Reuters.  ROUNDUP/Nach US-Klage: Umweltbehörde EPA nimmt Daimler unter die Lupe
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STUTTGART/WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Umweltbehörde EPA nimmt den Autobauer Daimler (XETRA:DAIGn) wegen Abgaswerten unter die Lupe. "Wir haben Mercedes kontaktiert und Testergebnisse für die amerikanischen Dieselmotoren eingefordert", sagte EPA-Direktor Christopher Grundler dem "Handelsblatt" (Montag). Damit reagiert die Behörde auf eine US-Zivilklage von Mitte Februar.

Hierbei geht es um bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz, bei denen der Ausstoß von Stickoxid (NOx) laut Klägern die US-Vorschriften bei unter zehn Grad Celsius um das 65-fache überschritten wird. Dem Konzern werden Verstöße gegen Umweltgesetze und eine Irreführung der Verbraucher vorgeworfen.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass die US-Umweltbehörde nach Bekanntwerden einer Zivilklage Daten einfordert. Eine Daimler-Sprecherin betonte am Montag, man setze kein "defeat device" (Schummelsoftware) ein, die Sammelklage sei unbegründet. "Wir werden uns dagegen mit allen juristischen Mitteln verteidigen", sagte sie. Man arbeite seit langem mit den US-Behörden konstruktiv zusammen und werde sie auch jetzt bei ihren Prüfungen unterstützen.

Die EPA wirft Daimler bisher keine Manipulationen vor, solche Anschuldigungen richten sich nur gegen VW (XETRA:VOW3). Bei den Vorwürfen in der Zivilklage geht es um die Stickoxid-Emissionen von Fahrzeugen mit BlueTec-Dieselmotoren. Bei der Mercedes-C-Klasse gab es in der Vergangenheit bereits Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe - zuletzt, nachdem das niederländische Prüfinstitut TNO erhöhte Abgaswerte festgestellt hatte.

Verbraucherklagen kommen in den USA häufig vor. Hinter dem Verfahren gegen Daimler steht der bekannte US-Anwalt Steve Berman, der bereits General Motors (NYSE:GM) und Toyota (T:7203) (FSE:TOM) (SQ1:TYT) mit Sammelklagen zu schaffen machte.

Einrichtungen zur Abgaskontrolle sind in der Autobranche durchaus verbreitet - damit soll der Motor geschont werden. Sie sind den Autoherstellern in den USA auch nicht verboten. Allerdings müssen diese Programme bei der Zulassung der Fahrzeuge offengelegt und von den Behörden genehmigt werden. Zu der Frage, ob Daimler eine Funktion zur Runterregelung der Stickoxid-Verbrennung einsetze und dies der EPA offengelegt habe, äußert sich der Stuttgarter Autobauer nicht.

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