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Gegner von neuem Rundfunkbeitrag mit Eilantrag gescheitert

Veröffentlicht am 23.04.2013, 15:46
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der neue Rundfunkbeitrag kann weiter mit der Hilfe eines Abgleichs mit den Meldedaten erhoben werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies einen Eilantrag des Passauer Juristen Ermano Geuer zurück. Dieser hatte beantragt, den Datenabgleich zur Erfassung der Beitragszahler bis zu einer Entscheidung über seine Klage gegen das Finanzierungsmodell von ARD und ZDF auszusetzen.

Die Richter lehnten den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Zur Begründung teilte das Gericht am Dienstag mit: 'Eine Aussetzung würde zumindest vorübergehend eine gleichmäßige Beitragserhebung in erheblicher Weise beeinträchtigen, und zwar sowohl im Freistaat Bayern selbst als auch im Verhältnis zu den übrigen Ländern mit Auswirkungen auf sämtliche den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bildenden Anstalten und Körperschaften.' Der Datenabgleich diene 'der Vermeidung von Vollzugsdefiziten und einer größeren Beitragsgerechtigkeit'.

Seit Jahresanfang muss jeder Haushalt - unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte - den Rundfunkbeitrag entrichten. Um die Umstellung zu erleichtern, hatten die Landtage einen einmaligen Meldedatenabgleich beschlossen.

'Die Daten werden allein für die Erhebung des Rundfunkbeitrags genutzt, eine Verwendung für Werbung und Marktforschung ist gesetzlich ausgeschlossen', betonte der Sprecher des Bayerischen Rundfunks, Christian Nitsche. 'Überflüssige Daten werden unverzüglich gelöscht.' Der BR begrüße die Entscheidung des Gerichts.

Wann im Hauptsacheverfahren über Geuers Popularklage entschieden wird, steht noch nicht fest. 'Meine Chancen sind nach dieser Entscheidung nicht besser oder schlechter geworden', sagte der wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität Passau. Der neue Rundfunkbeitrag verletze aus seiner Sicht den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass die Klage weder offensichtlich begründet noch offensichtlich unbegründet sei. 'Meine Chancen schätze ich 50 zu 50 ein', sagte Geuer./bl/DP/jha

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